in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Je ein Drittel - die Faustregel schlecht hin, die allerdings stark von den persönlichen Verhältnissen abhängt, | |
mit Eigenleistung können sie Kosten sparen. Aber rechnen Sie nicht mit einer zu hohen Ersparnis | |
Kreditinstitute überprüfen neben der
persönlichen Kreditwürdigkeit auch die ausreichende Sicherstellung |
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welche Unterlagen brauche ich für die Kreditanfrage bei der Bank | |
damit auch die die Finanzierung auf festen Beinen steht, was muss ich darüber eigentlich wissen | |
Mit der Neuregelung für Neubauten soll der Energiebedarf neuer Gebäude um durchschnittlich 30 % im Verhältnis zu dem Niveau des bislang geltenden Rechts gesenkt werden. Im Bereich der Einfamilienhäuser werden die Anforderungen nur um etwas mehr als 25 % verschärft. |
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
O
FaustregelO
EigenkapitalO
Sie packen selbst mit anO Sie können Ihre Rente kapitalisieren lassen
O Was unterscheidet die Hypothek von der Grundschuld
O Landesverbürgtes Darlehen (I b-Hypothek)
O Festzinshypothek/Lebensversicherung
O Konditionen des Hypothekendarlehens
O Disagio
O Auszahlung des Hypothekendarlehens
Eine Faustregel, die allerdings stark von den
persönlichen Verhältnissen abhängt, besagte einst über die
Finanzierung eines Bauvorhabens:
Je ein Drittel:
Heute sind durch ausgeklügelte Finanzierungsformen auch Finanzierungen mit weniger Eigenkapital möglich.
Eine Wichtige und entscheidende
Voraussetzung: |
Durch bauliche Eigenleistung können sie Kosten sparen. Aber rechnen Sie nicht mit einer zu hohen Ersparnis. Zu empfehlen ist:
hierfür nicht mehr als 5 bis 10 % der Baukosten anzusetzen;
das würde zwischen 1 000 und 2 500 Arbeitsstunden bedeuten;
sich auf Arbeiten zu konzentrieren, für die die handwerklichen Fähigkeiten
ausreichen; hierzu gehören im wesentlichen: die Anlegung der Außenanlagen,
Malerarbeiten, Baureinigung, Isolierputz, Drainage.
Zu den Selbsthilfearbeiten gehören die
Arbeitsleistungen, die der Bauherr, seine Angehörigen oder Dritte –
unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit – zur Durchführung des
Bauvorhabens erbringen. Die Selbsthilfe ist mit dem Betrag
anzusetzen, der für eine entsprechende Unternehmensleistung
aufzubringen wäre.
Der Versicherungsschutz bei der baulichen Selbsthilfe ist
beitragspflichtig und muss bei der jeweiligen
Bauberufsgenossenschaft beantragt werden.
Sie können Ihre Rente kapitalisieren lassen
Zur Eigenleistung zählt auch – neben dem
Eigenkapital – der Betrag, den sich ein Bauherr anstelle seiner
bisherigen monatlichen Rente kapitalisieren lässt. Die Abfindung
gilt nur für die Grundrente.
Die Kapitalabfindung ist zweckgebunden, u. a. für den Bau oder
Erwerb eines Wohngebäudes.
Schwerbeschädigte, die mindestens 21 Jahre alt sind, aber das 55.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Ausnahmefällen bis zu 60
Jahren), Kriegerwitwen sowie Ehegatten Verschollener können ihre
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zum Bau eines
Einfamilienhauses kapitalisieren lassen. Die Ausgleichsrente und das
Kindergeld können jedoch nicht im voraus ausgezahlt werden. Die Höhe
der Kapitalabfindung ist auf die dem Rentenberechtigten für einen
Zeitraum von maximal 10 Jahren zustehende Rente beschränkt. Die
Kapitalabfindung ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen.
Die Abfindung beträgt das Neunfache des der Kapitalabfindung
zugrunde liegenden Jahresbetrages. Nach Ablauf von 10 Jahren wird
die Grundrente wieder gezahlt. Nach dem jährlich geänderten Gesetz
über die Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
lässt sich die Kapitalabfindung leicht errechnen.
Die Kapitalabfindung von Renten nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz umfasst ausschließlich die Verletztenrente, nicht die Kinderzulagen. Hier werden 50 % der für einen Zeitraum von zehn Jahren zustehenden Rente abgefunden; es werden neun Halbjahresbeiträge ausgezahlt. Dauerrenten von 30 % und mehr werden nur abgefunden, wenn der Wegfall oder die Herabsetzung der Rente nicht zu erwarten ist.
Zur Finanzierung Ihres Familienheimes brauchen
Sie in der Regel Gelder, die langfristig getilgt werden können. Denn
nur die lange Laufzeit erlaubt es einem Normalverdiener, die
Finanzierung eines Hauses überhaupt durchführen zu können. Das
Hypothekendarlehen ist zunächst im erststelligen Beleihungsraum
abzusichern. Mit einem Hypothekendarlehen können Sie demnach nicht
den vollen Kaufpreis Ihres Hauses finanzieren.
Beleihungsgrenzen
Die Kreditinstitute beleihen ihren Grundbesitz nur bis zu einer
bestimmten Grenze. Mit erststelligen Hypotheken können in der Regel
40 bis 50 % der Gesamtkosten (= Bau- und Grundstückskosten) des
Familienheimes finanziert werden. Darüber hinaus gibt es heute aber
auch Möglichkeiten, die erststellige Hypothek über diese Grenzen auf
einen höheren Prozentsatz der Gesamtkosten zu erstrecken (zum Teil
bis zu 70 % und darüber). Die Hypothekeninstitute arbeiten dabei
häufig im Innenverhältnis im Verbund mit anderen Partnern. Je nach
Kreditinstitut kann die Beleihungsgrenze bei 60 bis 80 % des
Beleihungswertes liegen. Die Prozentsätze ergeben sich aus dem
Gesetz und den internen Beleihungsgrundsätzen der Kreditinstitute.
Ein Darlehen innerhalb von 60 % des Beleihungswertes wird als I.
oder I a-Hypothek bezeichnet.
Dingliche Sicherung
Die I. Hypothek wird durch Eintragung eines erstrangigen
Grundpfandrechts in das Grundbuch dinglich gesichert. Damit ist bei
einer Zwangsvollstreckung zuerst die Forderung des Kreditgebers zu
befriedigen. Früher wurden die Baudarlehen durch Hypotheken
abgesichert, heute werden Grundschulden verwendet.
Was unterscheidet die Hypothek von der
Grundschuld
Bei einer Hypothek hat der Gläubiger eine persönliche Forderung
gegen den Schuldner, die durch die Haftung des Grundstücks gesichert
ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Forderung voraus. Nur in
Höhe der Forderung kann der Gläubiger Befriedigung verlangen.
Eine Grundschuld ist dagegen nicht von dem Bestehen einer Forderung
abhängig. Sie bedeutet den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten
Geldsumme an den Berechtigten aus dem Grundstück.
Sie haften bei der Hypothek mit dem Grundstück und Ihrem sonstigen
Vermögen, bei einer Grundschuld nur mit dem Grundstück.
Wundern Sie sich nicht, wenn im Grundbuch höhere Zinsen für Ihr
Hypothekendarlehen eingetragen werden als Sie mit dem Kreditgeber
vereinbart haben. Damit will der Kreditgeber auch eventuelle
Zinserhöhungen grundbuchlich gesichert haben.
Landesverbürgtes
Darlehen (I b-Hypothek)
Benötigen Sie weitere Kredite, die über die Beleihungsgrenzen der I.
Hypothek hinausgehen, können Sie für die Finanzierung unter
Umständen auch ein landesverbürgtes Darlehen (so genannte I
b-Hypothek) aufnehmen. Die Besonderheit der I b-Hypothek besteht
darin, dass sie außerhalb des Beleihungsraumes für normale
erststellige Hypotheken im Grundbuch gesichert wird und daher eine
zusätzliche Sicherung durch eine Landesbürgschaft notwendig ist. I
b-Hypotheken werden von den gleichen Bedingungen (Zins und Tilgung)
gegeben wie normale erststellige Hypotheken. Allerdings werden
jährliche Verwaltungskosten erhoben. Wenn Sie eine I b-Hypothek
aufnehmen wollen, müssen Sie zunächst ein Darlehensangebot einholen
und dann unverzüglich die Landesbürgschaft beantragen.
Die Kreditinstitute überprüfen neben der persönlichen Kreditwürdigkeit auch, ob die Rückzahlung des beantragten Darlehens durch das Bauobjekt ausreichend abgesichert werden kann. Aus diesem Grunde wird ein spezieller Beleihungswert ermittelt. Zu diesem Zweck sind dem Kreditinstitut meist folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei einer Tilgungshypothek sind während der
gesamten Laufzeit gleich bleibende Raten an den Kreditgeber zu
zahlen. Die festen Jahresraten setzen sich zusammen aus dem
Nominalzinssatz und dem Tilgungssatz. Im Laufe der Jahre wird der
Zinsanteil, der in ihrer jährlichen Rückzahlungsleistung enthalten
ist, immer geringer. Um diesen Betrag der ersparten Zinsen steigt
der Anteil für die Tilgung. Darum beträgt die Laufzeit eines
Hypothekendarlehens, dass mit 1 % zu tilgen ist, nicht 100, sondern
nur etwa 30 Jahre.
Beispiel:
Bei einem Hypothekendarlehen von 100 000 Euro, einem Zinssatz von 6
% und einem Tilgungssatz von 1 % beträgt Ihre jährliche
Rückzahlungsleistung 7 % von 100 000 Euro = 7 000 Euro.
Das Darlehen, dass Sie im ersten Jahr zu verzinsen haben, beträgt
nach Abzug der ersten Tilgungsleistung von 1 000 Euro nur noch 99
000 Euro. Im zweiten Jahr zahlen Sie wieder 7 000 Euro zurück. Da
auf das Restdarlehen von 99 000 Euro 6 % Zinsen entfallen = 5 940
Euro Zinsen, steigt somit die Tilgungsleistung um 7000 Euro
abzüglich 5 940 Euro = 60 Euro auf 1 060 Euro.
Da sich dieser Vorgang Jahr für Jahr wiederholt, führt dies zu einem
ständig steigenden Anteil an Tilgungsleistungen und gleichzeitig zu
einem sich verringernden Zinsanteil.
Festzinshypothek / Lebensversicherung
Die Festzinshypothek ist tilgungsfrei. Der Zins wird für bestimmte Zeiträume, z. B. 4, 5 oder 10 Jahre, fest vereinbart. Festzinshypotheken werden in der Regel in Verbindung mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgeschlossen.
Die Vorteile:
Neben der getrennten Gewährung von Hypotheken und Bauspardarlehen wird von einigen Instituten eine Gesamtbaufinanzierung angeboten. Auch hier wird eine Festzinshypothek vereinbart. Die Gesamt- oder Verbundfinanzierung aus einer Hand bietet folgende Vorteile:
Durch die Gesamt- und/oder Verbundfinanzierung
genießen Sie die Vorteile, die sich aus den Geschäftsverbindungen
der Kreditinstitute zu Bausparkassen und aus ihren Beteiligungen an
Hypothekenbanken ergeben. Das klassische Finanzierungsschema:
erststellige Hypothek + Bauspardarlehen + Eigengeld wird so
kombiniert, dass sich für den Kunden daraus ein Einheitsdarlehen
ergibt. Das Kreditinstitut kann Tilgungen für die Hypothek aussetzen
und statt dessen Bausparverträge einsetzen.
Üblicherweise deckt diese Finanzierung rund 70 bis 80 % der
Gesamtkosten. Eine höhere Beleihung ist in Ausnahmefällen bis zu 90
% möglich, wenn zusätzliche Sicherheiten (Abtretung von
Lebensversicherungen etc.) gestellt werden. Allerdings: Diese
Finanzierung kommt nur für Interessenten in Betracht, die
überdurchschnittlich gut verdienen und die Vermietung und
Verpachtung des zu finanzierenden Objektes im Vordergrund steht.
Konditionen des Hypothekendarlehens
Sollzins
(früher der Nominalzinssatz)
Der Sollzinssatz gibt an, welchen Prozentsatz an Zinsen Sie
jährlich für das Darlehen aufzubringen haben. Er sagt allein noch
nichts darüber aus, wie teuer die angebotene Finanzierung ist.
Die Zinssätze für erststellige Hypotheken liegen im langjährigen
Mittel bei etwa 7 bis 8,5 %. Zur Zeit werden langfristig gesicherte
Kredite um die 2,0% angeboten. Die Umlaufrendite ist ein gewisses
Zinsbarometer.
Zinsbindung
Hypothekendarlehen können gewährt werden:
Tilgungssatz
Der Tilgungssatz beträgt in der Regel 1 % der Darlehenssumme
jährlich.
Dennoch beträgt die Tilgungszeit - wie man vielleicht annehmen
könnte - keine 100 Jahre. Da der heutige Soll-Zins sehr gering ist,
ist aus Verbraucherschutzrechtlicher Sicht mit dem Tilgungssatz zu
rechnen, den Ihnen die Bank ermittelt. Der von der Bank ermittelte
Tilgungssatz hängt unter anderem davon ab, wie alt Sie sind.
Die Tilgungszeit einer Hypothek hängt von dem Tilgungssatz und der
Höhe der Zinssätze ab. Bei gleich bleibendem Zins während der
Gesamtlaufzeit würde eine Hypothek wie folgt getilgt sein:
Soll-Zinssatz früher Nominalzins |
Tilgungssatz | |
in [ % ] | bei jährlicher Tilgung von | |
[ 1% ] | [ 2% ] | |
Laufzeit in Jahren | ||
4 | 41 | 28 |
4,5 | 38,7 | 26,8 |
5 | 36,7 | 25,7 |
5,5 | 35 | 24,7 |
6 | 33,4 | 23,8 |
6,5 | 32 | 23 |
Daraus folgt: Je höher die jährliche Tilgungsleistung und je höher der Zinssatz, desto kürzer ist die Laufzeit des Tilgungs-Hypothekendarlehens.
Tilgungsdauer von Annuitätendarlehen bei unterschiedlichen Zinssaetzen
Entscheidend ist, was Sie effektiv an Zinsen zu zahlen haben. Der Effektivzinssatz ist der vom Kreditgeber verlangte Nominalzinssatz, der sich durch weitere Aufwendungen erhöht. Folgende Faktoren bilden den effektiven Jahreszins:
das Disagio; | |
eine Bearbeitungsgebühr; | |
evtl. Vermittlungsprovisionen; | |
die Art der Zinsverrechnung; | |
die Art der Tilgungsverrechnung. |
Wird das Disagio nicht auf die volle Laufzeit des Darlehens verteilt - das ist in der Regel nicht der Fall -, spricht man vom „anfänglichen effektiven Jahreszins". Der Anbieter muss den Effektivzinssatz ohne Aufforderung nennen. Sie können diese Angaben überschlägig nach folgender Formel überprüfen:
Nominalzinssatz * 100 | 100 ./. Auszahlungskurs * 100 | |||
Effektivzinssatz = | -------------------------------- | + | ------------------------------------- | |
Auszahlungssatz Laufzeit in [Jahre] | * Auszahlungskurs |
Im Effektivzinssatz sind folgende Kosten nicht enthalten:
Wie sich der tatsächliche Effektivzins durch Schätzgebühren erhöht, können Sie anhand folgender Näherungsformel selbst ermitteln
Schätzkosten [EURO] X 100 | |||
Zinszuschlag = | -------------------------------- | ||
Kredit [EURO] X Zinsbindung [Jahre] |
Die Differenz zwischen Nominalbetrag der Hypothek
(100 %) und dem Auszahlungskurs ist das so genannte Disagio oder
Damnum. Dieser Betrag lässt sich einfach mit „Abgeld" oder
„Abschlag" übersetzen. Das Disagio wird als Prozentsatz angegeben,
z. B. 4 oder 6 %, wobei sich der Nominalzinssatz auf 100 % des
Darlehens bezieht. Der Kreditgeber zahlt Ihnen dann nicht den vollen
Kreditbetrag aus, sondern zieht davon einen prozentualen Anteil ab.
Die auf Grund des Disagios einbehaltenen Beträge sind eigentlich
vorweggenommene Zinsen. Diese Zinsen sind während der Laufzeit des
Darlehens nicht ratenweise, sondern bei der Auszahlung des Darlehens
in einer Summe zu zahlen. Als Ausgleich für die vorzeitige
Zinszahlung wird Ihnen während der Laufzeit des Darlehens ein
niedrigerer Nominalzins berechnet.
Die Inanspruchnahme eines Disagios, das früher aus steuerlichen
Gründen interessant war, lohnt heute nicht mehr.
Auszahlung des Hypothekendarlehens
Vor der Auszahlung des Darlehens müssen die
vollständigen Beleihungsunterlagen vorliegen. Zur Sicherung des
Darlehens braucht die Grundschuld noch nicht im Grundbuch
eingetragen zu sein. Sie müssen aber die Eintragungsbewilligung
abgegeben haben. Der Eintragungsantrag des Grundpfandgläubigers hat
dem Grundbuch vorzuliegen, und es muss bestätigt sein, dass der
Eintragung der Grundschuld nichts mehr im Wege steht.
Wenn das Bauvorhaben erst noch durchgeführt werden muss, werden die
Darlehen nach Baufortschritt ausgezahlt. Üblich sind folgende Raten:
Was können Sie tun, wenn die bereits bewilligte
erststellige Hypothek noch nicht ausgezahlt ist, aber schon
Rechnungen für das Bauvorhaben zu zahlen sind?
Der Bauherr oder Kaufanwärter wird dann im Vorgriff auf die Mittel
aus langfristigen Krediten sein Bauvorhaben vor- oder
zwischenfinanzieren müssen. Die Vor- oder Zwischenkredite sind
banküblich zu sichern. Die Kreditinstitute erheben Gebühren für
Bearbeitung, Bereitstellung sowie für Darlehensgewährung und
-Sicherung.
Eine Zwischenfinanzierung ist auch zu erwägen, wenn Sie bei hohen
Kapitalmarktzinsen in absehbarer Zeit mit niedrigeren Zinsen
rechnen.
Eine Zwischenfinanzierung kommt aber nur in Betracht, wenn
ein Finanzierungsplan vorliegt; | |
die Darlehen fest zugesagt sind. |
Die Zwischenfinanzierung wird dann durch die
endgültigen Finanzierungsmittel abgelöst.
Die Zwischenfinanzierung wird nicht getilgt, sondern in einer Summe
durch einen anderen Kreditgeber zurückgezahlt. In der Anfangsphase
können Sie durch eine Zwischenfinanzierung die Belastung niedriger
halten, da Sie nur Zinsen auf den in Anspruch genommenen Kredit
zahlen, aber keine Tilgung.
Zwischenkredite geben auch die Bausparkassen.
Bausparer, die einen Zwischenkredit in Anspruch nehmen wollen,
können deshalb auch bei ihrer Bausparkasse nachfragen.
In Höhe des angesparten Guthabens gewähren die Bausparkassen ohne
weiteres einen Zwischenkredit, da eine entsprechende Sicherheit
vorhanden ist. Für diesen Teilbetrag des Kredits sind die
Formalitäten einfach.
Auch die gesamte Bausparsumme kann zwischenfinanziert werden. Die
meisten Bausparkassen verlangen, dass die für die Zuteilung
erforderliche Mindestsparsumme von 40 % oder 50 % angespart ist. Ist
das nicht der Fall, wird die Zahlung der Regelspar-Rate zur Pflicht
gemacht, bis die Mindestansparsumme erreicht ist. Die Sicherung des
Zwischenkredits erfolgt durch die Abtretung der Rechte und Ansprüche
aus dem abgeschlossenen Bausparvertrag. Wird auch das Darlehen
zwischenfinanziert, muss zuvor die Sicherstellung des Darlehens
durch einen Grundbuchtitel erfolgt sein. Die Rückzahlung des
Zwischenkredits erfolgt aus dem zugeteilten Bausparvertrag.
Es wird in Höhe der Summe eines abzuschließenden Bausparvertrages von der Bank bereitgestellt. Während der Laufzeit von 8 bis 9 Jahren sind nur die effektiv anfallenden Kreditzinsen zu zahlen. Gleichzeitig wird der Bausparvertrag - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der staatlichen Vergünstigungen - angespart.
Nach Zuteilung des Bauspardarlehens wird das Bankvorausdarlehen mit der Bausparsumme abgelöst. Anschließend haben Sie das über die gesamte Laufzeit festgeschriebene Bauspardarlehen und wenn Sonderzahlungen erfolgen sollen sind diese von einer Vorfälligkeitsentschädigung befreit.
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
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