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by Anna Hütte

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Das Niedigenergiehaus bei www.liebert.info

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauen & Wohnen - Das Niedrigenergiehaus

Senkung des Energiebedarfs nach der Energieeinsparverordnung

Kernpunkt der Verordnung ist die Verbesserung der energetischen Qualität des gesamten Gebäudes, die Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Gebäudehülle umfasst. Die Energiesparverordnung (Verordnung über energiesparendem Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik - EuEV) fasst die Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagenverordnung von 1989 zusammen. Ziel dieser Verordnung ist:

Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiestandard
Weiterentwicklung der energiesparrechtlichen Anforderungen im Gebäudebestand
Einführung aussagekräftiger Energieausweise im Neubaubereich
fakultative Einführung von Energieverbrauchskennwerten im Gebäudebestand,
damit auch Senkung des Kohlendioxidausstoßes im Gebäudebereich.
Mit der Neuregelung für Neubauten soll der Energiebedarf neuer Gebäude um durchschnittlich 30 % im Verhältnis zu dem Niveau des bislang geltenden Rechts gesenkt werden. Im Bereich der Einfamilienhäuser werden die Anforderungen nur um etwas mehr als 25 % verschärft.
  

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Senkung des Energiebedarf nach der Energieeinspeiseverordnung

Was ist ein Passivhaus

Damit die Wärme im Haus bleibt

     O    Energiebedarfsausweis

     O    Stichworte zum k-Wert 

Die Heizungsanlage

        Der Heizkessel

       Niedertemperatur (NT)-Kessel

       Brennwertkessel

        Feuerungstechnischer Wirkungsgrad

      O    Kesselwirkungsgrad

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Der Heizenergieverbrauch ist bislang hoch. Je nach Gebäudetyp sind das etwa 170 bis 180 kWh/qm. Das bedeutet, dass etwa durchschnittlich 20 bis 25 Liter Heizöl jährlich verbrannt werden, um einen Quadratmeter Wohnraum zu heizen. Der skandinavische und schweizerische Standard liegt etwa bei sieben Liter. Bei unseren Einfamilienhäusern liegt der Jahresdurchschnitt heute bei 18 Liter pro Quadratmeter. Das Niedrigenergiehaus kommt je nach Ausführung mit bedeutend weniger Brennstoff aus. Hier liegen die Verbrauchswerte bei 7 Liter bis hin zu 5 Litern Heizöl bzw. cbm Erdgas je Quadratmeter Wohnfläche.

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Was ist ein Passivhaus

Der Niedrighaus-Standard wird zum Teil schon überschritten. Mit einem Verbrauch von 3 Litern pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr werden alternative Energiequellen konsequent ausgenutzt. Das so genannte Passivhaus verbrauch nur 1 bis 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Das sind die wesentlichen Merkmale, um diesen Standard zu erreichen:

Passivhäuser sind "supergedämmt" mit extrem niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten für alle Außenbauteile (Dach, Wand, Kellerdecke bzw. Bodenplatte). Die Dämmstoffdicken liegen zwischen 25 und 40 cm und sind wärmebrückenfrei und luftdicht.

Dreifachverglasungen mit zwei Beschichtungen sorgen für passiv solare Gewinne, welche die Wärmeverluste sogar in den Wintermonaten übersteigen.

Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung holt 80 % der Wärme aus der verbrauchten Luft zurück und sorgt zugleich für immer frische Luft im ganzen Haus.

Der zusätzliche Heizwärmebedarf für ein Passivhaus beläuft sich auf maximal 15 kWh (m2a). Das sind immerhin 90 % weniger als bei einem konventionellen Haus.

Erforderliche Maßnahmen

Die Energiesparverordnung lässt dem Bauherrn großen Spielraum, um die erforderliche Energieeinsparung zu erreichen. Der Bauherr hat die Wahl, ob er die Senkung des Verbrauchs allein durch bauliche Maßnahmen oder in Kombination mit moderner Heiztechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung erreichen will.

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Damit die Wärme im Haus bleibt

Beim Niedrigenergiehaus ist vor allem wichtig:

 

   sehr guter Wärmeschutz der Außenbauteile;

   gewissenhafte Ausführung des Wärmeschutzes im Detail;

   die Verringerung der Lüftungswärmeverluste.

 

Die Energieeinsparverordnung regelt im einzelnen, wie durch bauseitige Maßnahmen ein niedriger Heizenergieverbrauch erreicht werden kann.

 

Energiebedarfsausweis
Der Bauherr muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei seinem Bauvorhaben nachweisen. Die Wahl der einzusetzenden Baustoffe und ihre Dimensionierung bleibt dem Bauherrn bzw. seinem Architekten überlassen.

 

Einige Stichworte: k-Wert
Der Wärmeverlust von Häusern wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten "k" angegeben. Er gibt an, wie groß die Wärmeleistung ist, die durch einen Quadratmeter Baufläche gelangt. Ausschlaggebend bei der Rechnung ist der Temperaturunterschied zwischen der Innen- und Außenseite einer Hauswand. Gemessen wird die Energie, die durch diese Temperaturunterschiede verloren geht.

Je geringer der k-Wert ist, desto geringer ist der Wärmeverlust, desto besser ist demnach die Wärmedämmung.

Baustoffe haben bestimmte Eigenschaften, die sich auf die Wärmeverluste eines Gebäudes und seiner Bauteile auswirken. Ein wichtiges Kriterium ist ihr Gewicht im Verhältnis zum Volumen. Dämmstoffe sind sehr leicht und leiten Wärme schlechter als z. B. Beton. Je größer das Raumgewicht, desto geringer sind die Dämmeigenschaften. Wichtig ist auch der Porengehalt der Baustoffe. Je mehr Poren ein Baustoff besitzt, desto besser ist seine Wärmedämmung.

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Die Heizungsanlage

Bei der Auswahl der Heizungsanlage ist von wesentlicher Bedeutung:

    die Art des Heizkessels, insbesondere die Kesselgröße;

    der feuerungstechnische Wirkungsgrad;

    der Betriebsbereitschaftsverlust;

    das Emissionsverhalten;

    die Regelungseigenschaften und

    der Abgasverlust.

Der Heizkessel
Für öl- und gasbefeuerte Zentralheizungen bis 400 kW dürfen nur noch Niedertemperatur (NT)-Heizkessel oder Brennwertkessel in Betrieb genommen werden, die mit einem CE-Zeichen und mit einem Begleitpapier, der sog. EG-Konformitätserklärung, die ihren energetischen Standard beschreibt, versehen sind. Deutsche Heizkessel erfüllen in der Regel bereits heute die Normen der „Europäischen Heizkesselrichtlinie", die europaweite Anforderungen an Heizkessel stellt.

Niedertemperatur (NT)-Kessel
Niedertemperaturkessel heißt, der Kessel hält das Heizungswasser automatisch geregelt auf einer Vorlauftemperatur zwischen 40 und maximal 75 Grad. Alte Kessel halten bedeutend heißeres Wasser vor, das meist nicht benötigt wird. Alte Kessel haben in der Regel auch einen niedrigeren Standard in der Wärmedämmung. Zudem sind sie oft deutlich überdimensioniert. Bis etwa 1979/81 wurde ein 100 qm großes Reihenhaus mit einem 40- oder 50-kW-Kessel ausgestattet, heute benötigt ein Einfamilienhaus maximal bis 25 kW Heizleistung. Wegen des geringen Energieverbrauchs im Niedrigenergiehaus benötigt der Niedrigtemperatur-Kessel nur noch eine Leistung von 6 bis 10 kW.

Brennwertkessel
Brennwertkessel nutzen die im Abgas enthaltene Wärme. Die Abgase werden soweit gekühlt, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert und dadurch zusätzliche Wärme frei wird. Brennwertkessel sind bevorzugt mit Niedertemperaturheizungen zu betreiben. Die Abgassysteme bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Feuchtigkeitsunempfindliche Schornsteine oder spezielle Abgasleitungen sind erforderlich.

Feuerungstechnischer Wirkungsgrad
Die Mindestanforderungen an den feuerungstechnischen Wirkungsgrad ergeben sich durch die Begrenzung der zulässigen Abgasverluste nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (KVO). Die Verordnung enthält auch Grenzwerte für die Emissionen von Ruß bei Ölfeuerungen, Staub bei festen Brennstoffen und Kohlenmonoxid bei Holzfeuerungen.

Kesselwirkungsgrad
Aber auch im Heizkessel entstehen Wärmeverluste. 100 % Energie abzüglich Abgas- und Strahlungsverluste ergeben den Kesselwirkungsgrad. Er liegt bei alten Kesseln meist um 60 %, bei neuen über 90 %.

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