in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Senkung des Energiebedarfs nach der Energieeinsparverordnung
Kernpunkt der Verordnung ist die Verbesserung der energetischen Qualität des gesamten Gebäudes, die Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Gebäudehülle umfasst. Die Energiesparverordnung (Verordnung über energiesparendem Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik - EuEV) fasst die Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagenverordnung von 1989 zusammen. Ziel dieser Verordnung ist:
Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiestandard | |
Weiterentwicklung der energiesparrechtlichen Anforderungen im Gebäudebestand | |
Einführung aussagekräftiger Energieausweise im Neubaubereich | |
fakultative Einführung von Energieverbrauchskennwerten im Gebäudebestand, | |
damit auch Senkung des Kohlendioxidausstoßes im Gebäudebereich. | |
Mit der Neuregelung für Neubauten soll der Energiebedarf neuer Gebäude um durchschnittlich 30 % im Verhältnis zu dem Niveau des bislang geltenden Rechts gesenkt werden. Im Bereich der Einfamilienhäuser werden die Anforderungen nur um etwas mehr als 25 % verschärft. |
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
O
Senkung des Energiebedarf nach der EnergieeinspeiseverordnungO
Was ist ein PassivhausO
Damit die Wärme im Haus bleibtO Niedertemperatur (NT)-Kessel
Der Heizenergieverbrauch ist bislang hoch. Je nach Gebäudetyp sind das etwa 170 bis 180 kWh/qm. Das bedeutet, dass etwa durchschnittlich 20 bis 25 Liter Heizöl jährlich verbrannt werden, um einen Quadratmeter Wohnraum zu heizen. Der skandinavische und schweizerische Standard liegt etwa bei sieben Liter. Bei unseren Einfamilienhäusern liegt der Jahresdurchschnitt heute bei 18 Liter pro Quadratmeter. Das Niedrigenergiehaus kommt je nach Ausführung mit bedeutend weniger Brennstoff aus. Hier liegen die Verbrauchswerte bei 7 Liter bis hin zu 5 Litern Heizöl bzw. cbm Erdgas je Quadratmeter Wohnfläche.
Der Niedrighaus-Standard wird zum Teil schon
überschritten. Mit einem Verbrauch von 3 Litern pro Quadratmeter
Wohnfläche und Jahr werden alternative Energiequellen konsequent
ausgenutzt. Das so genannte Passivhaus verbrauch nur 1 bis 1,5 Liter
Heizöl pro Quadratmeter. Das sind die wesentlichen Merkmale, um
diesen Standard zu erreichen:
Passivhäuser sind "supergedämmt" mit extrem niedrigen
Wärmedurchgangskoeffizienten für alle Außenbauteile (Dach, Wand,
Kellerdecke bzw. Bodenplatte). Die Dämmstoffdicken liegen zwischen
25 und 40 cm und sind wärmebrückenfrei und luftdicht.
Dreifachverglasungen mit zwei Beschichtungen sorgen für passiv
solare Gewinne, welche die Wärmeverluste sogar in den Wintermonaten
übersteigen.
Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung holt 80 % der Wärme aus
der verbrauchten Luft zurück und sorgt zugleich für immer frische
Luft im ganzen Haus.
Der zusätzliche Heizwärmebedarf für ein Passivhaus beläuft sich auf
maximal 15 kWh (m2a). Das sind immerhin 90 % weniger als bei einem
konventionellen Haus.
Erforderliche Maßnahmen
Die Energiesparverordnung lässt dem Bauherrn großen Spielraum, um
die erforderliche Energieeinsparung zu erreichen. Der Bauherr hat
die Wahl, ob er die Senkung des Verbrauchs allein durch bauliche
Maßnahmen oder in Kombination mit moderner Heiztechnik, den Einsatz
erneuerbarer Energiequellen oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung
erreichen will.
Damit die Wärme im Haus bleibt
Beim Niedrigenergiehaus ist vor allem wichtig:
sehr guter Wärmeschutz der Außenbauteile;
gewissenhafte Ausführung des Wärmeschutzes im Detail;
die Verringerung der Lüftungswärmeverluste.
Die Energieeinsparverordnung regelt im einzelnen, wie durch bauseitige Maßnahmen ein niedriger Heizenergieverbrauch erreicht werden kann.
Energiebedarfsausweis
Der Bauherr muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei
seinem Bauvorhaben nachweisen. Die Wahl der einzusetzenden Baustoffe
und ihre Dimensionierung bleibt dem Bauherrn bzw. seinem Architekten
überlassen.
Einige Stichworte:
k-Wert
Der Wärmeverlust von Häusern wird mit dem
Wärmedurchgangskoeffizienten "k" angegeben. Er gibt an, wie groß die
Wärmeleistung ist, die durch einen Quadratmeter Baufläche gelangt.
Ausschlaggebend bei der Rechnung ist der Temperaturunterschied
zwischen der Innen- und Außenseite einer Hauswand. Gemessen wird die
Energie, die durch diese Temperaturunterschiede verloren geht.
Je geringer der k-Wert ist, desto geringer ist der Wärmeverlust,
desto besser ist demnach die Wärmedämmung.
Baustoffe haben bestimmte Eigenschaften, die sich auf die
Wärmeverluste eines Gebäudes und seiner Bauteile auswirken. Ein
wichtiges Kriterium ist ihr Gewicht im Verhältnis zum Volumen.
Dämmstoffe sind sehr leicht und leiten Wärme schlechter als z. B.
Beton. Je größer das Raumgewicht, desto geringer sind die
Dämmeigenschaften. Wichtig ist auch der Porengehalt der Baustoffe.
Je mehr Poren ein Baustoff besitzt, desto besser ist seine
Wärmedämmung.
Bei der Auswahl der Heizungsanlage ist von wesentlicher Bedeutung:
die Art des Heizkessels, insbesondere die Kesselgröße;
der feuerungstechnische Wirkungsgrad;
der Betriebsbereitschaftsverlust;
die Regelungseigenschaften und
Der Heizkessel
Für öl- und gasbefeuerte Zentralheizungen bis 400 kW dürfen nur noch
Niedertemperatur (NT)-Heizkessel oder Brennwertkessel in Betrieb
genommen werden, die mit einem CE-Zeichen und mit einem
Begleitpapier, der sog. EG-Konformitätserklärung, die ihren
energetischen Standard beschreibt, versehen sind. Deutsche
Heizkessel erfüllen in der Regel bereits heute die Normen der
„Europäischen Heizkesselrichtlinie", die europaweite Anforderungen
an Heizkessel stellt.
Niedertemperatur (NT)-Kessel
Niedertemperaturkessel heißt, der Kessel hält das Heizungswasser
automatisch geregelt auf einer Vorlauftemperatur zwischen 40 und
maximal 75 Grad. Alte Kessel halten bedeutend heißeres Wasser vor,
das meist nicht benötigt wird. Alte Kessel haben in der Regel auch
einen niedrigeren Standard in der Wärmedämmung. Zudem sind sie oft
deutlich überdimensioniert. Bis etwa 1979/81 wurde ein 100 qm großes
Reihenhaus mit einem 40- oder 50-kW-Kessel ausgestattet, heute
benötigt ein Einfamilienhaus maximal bis 25 kW Heizleistung. Wegen
des geringen Energieverbrauchs im Niedrigenergiehaus benötigt der
Niedrigtemperatur-Kessel nur noch eine Leistung von 6 bis 10 kW.
Brennwertkessel
Brennwertkessel nutzen die im Abgas enthaltene Wärme. Die Abgase
werden soweit gekühlt, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf
kondensiert und dadurch zusätzliche Wärme frei wird. Brennwertkessel
sind bevorzugt mit Niedertemperaturheizungen zu betreiben. Die
Abgassysteme bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung.
Feuchtigkeitsunempfindliche Schornsteine oder spezielle
Abgasleitungen sind erforderlich.
Feuerungstechnischer Wirkungsgrad
Die Mindestanforderungen an den feuerungstechnischen Wirkungsgrad
ergeben sich durch die Begrenzung der zulässigen Abgasverluste nach
der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (KVO). Die Verordnung enthält
auch Grenzwerte für die Emissionen von Ruß bei Ölfeuerungen, Staub
bei festen Brennstoffen und Kohlenmonoxid bei Holzfeuerungen.
Kesselwirkungsgrad
Aber auch im Heizkessel entstehen Wärmeverluste. 100 % Energie
abzüglich Abgas- und Strahlungsverluste ergeben den
Kesselwirkungsgrad. Er liegt bei alten Kesseln meist um 60 %, bei
neuen über 90 %.
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