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by Anna Hütte

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Bauen & Wohnen - Das Grundstück

Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.

 Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.

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Im öffentlichen Baurecht sind zwei große Bereiche zu unterscheiden:

Bauplanungsrecht: Es bestimmt die zulässige Art der Bodennutzung. Es entscheidet, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Gesetzesgrundlagen sind im wesentlichen das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.

Bauordnungsrecht: Es regelt das Baugenehmigungsverfahren und enthält die Vorschriften über die Ausführung eines Bauvorhabens. Die Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen geregelt.

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Informieren Sie sich beim Bauamt

Sie sollten beim Bauamt folgende Fragen klären:

Makler Liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich nach dem

Baugesetzbuch?

Makler Soll der Bebauungsplan geändert werden oder besteht eine Veränderungssperre?

Makler Laufen Bodenordnende Maßnahmen?

Makler Ruhen Baulasten auf dem Grundstück? Bei der Bauaufsichtsbehörde wird ein

Baulastenverzeichnis geführt. Hierin sind die Verpflichtungen des Eigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich aus dem öffentlichen Baurecht ergeben, eingetragen.

Makler Welche Festsetzungen enthalten der Bebauungsplan und die Ostssatzung über die

zulässige bauliche Nutzung (Bauweise, Dachneigung, Stellflächen, Kinderspielplätze, Verkehrsflächen, Zufahrten, öffentliche Versorgungsleitungen etc.)?

Makler Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde? In den §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches sind

die Voraussetzungen geregelt, unter denen die Gemeinde ein Vorkaufsrecht an Baugrundstücken ausüben kann.

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Der Preis ist letztendlich entscheidend?

aktuelle Bauland Preise: Die aktuellen Baulandpreise entnehmen Sie bitte auf den folgenden Seiten. Folgen Sie den ausgewählten Links.

 

  Bodenrichtwerte Brandenburg

   Bodenrichtwerte Dresden

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Wann kann ein Grundstück bebaut werden?

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der Bodennutzung, mithin alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebiets. Sie können aus dem Bebauungsplan Straßen, Grünanlagen, öffentliche Anlagen und Gebäude ersehen: ferner können Sie dem Plan u. a. entnehmen:

Makler die Bauweise;

Makler die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen;

Makler die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke und auch die Höchstmaße;

Makler die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen);

Makler die Flächen, die von der Bebauung freigehalten sind und insbesondere auch

Makler die Flächen für Maßnahmen der Pflege und Einwicklung von Natur und

Landschaft;

Makler Verkehrsflächen.


Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf, den Bebauungsplan einzusehen.

Das Grundstück liegt innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteiles"

Wenn Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, ist es in der Regel nur bebaubar, wenn Ihr Bauvorhaben

Makler künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht;

Makler nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die

überbaut werden soll, sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und wenn

Makler die Erschließung gesichert ist;

Maklerdie Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben;

Maklerdas Ortsbild nicht beeinträchtigt wird;

 

Zulässige Vorhaben im Außenbereich

Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, so können Sie unter den Maßgaben, die in § 35 Baugesetz buch geregelt sind, unter Umständen Ihr Bauvorhaben auch dort verwirklichen.

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Wann kann ein Grundstück bebaut werden?

Aus dem Bebauungsplan in Verbindung mit der Planzeichenerklärung und den schriftlichen Festsetzungen können Sie sehr genau herauslesen, welche bauliche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken planungsrechtlich zulässig ist. Es können Ihnen Auflagen wegen der äußeren Geste Gebäudes, der Bauweise und der bauliche Nutzung erteilt werden. Sie können dem Plan entnehmen, ob in der Nähe des eigenen Grund Hochhäuser oder Industriebetriebe errichtet werden können oder ob eine Straße geplant ist.

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W

Wohnbauflächen

WR

Reines Wohngebiet

WA

Allgemeines Wohngebiet; Wohngebäude, Läden, Lokale, kulturelle Einrichtungen

WB

Besonderes Wohngebiet; Wie WA. jedoch zusätzlich Gewerbebetriebe

M

Gemischte Bauflächen

MD

Dorfgebiet; Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Einzelhandel, Wirtschaften, Handwerksbetriebe, Gärtnereien, Tankstellen

MI

Mischgebiet; Wohn-, Geschäftsgebäude, nicht störendes Gewerbe, Verwaltung

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Zulässige Art der baulichen Nutzung

Es kann vorgeschrieben werden, dass Sie ein-, zwei- oder mehrgeschossig zu bauen haben. Keller- und Dachgeschoss werden hierbei nicht mitgerechnet.

Die Ausweisung im Bebauungsplan lautet:

  l, II und mehr = Zahl der Vollgeschosse

     II               = Es dürfen höchstens 2 Geschosse werden.

    (II)              = Es müssen 2 Geschosse gebaut werden

Ein Auszug aus § 17 BauNVO zeigt das Maß baulichen Nutzung:

Baugebiete

Grundflächenzahl

Geschossflächenzahl

WR

Reine Wohngebiete

0,4

1,2

WA

Allgemeine Wohngebiete

0,4

1,2

WB

Wohngebiete

0,6

1,6

 
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überhaupt bebaut werden darf.
Beispiel:
Grundstücksgröße 500 m2 x 0,4 GRZ = 200 m2 zulässige Grundfläche des Gebäudes.

Geschossflächenzahl (GFZ), z. B. 0,8
Die Gehschoßflächenzahl gibt an, wie viel m? Geschossfläche für das zu errichtende Gebäude zulässig sind.
Beispiel:
500 m2 Grundfläche x 0,8 GFZ = 400 m? zulässige Geschossfläche. Bei einem zweigeschossigen Gebäude können das 200 m2 je Geschoss sein.

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Die Festsetzung einer Baulinie, die in der Zeichnung durch eine rote Linie dargestellt ist, bedeutet, dass auf dieser Linie bzw. an dieser Linie gebaut werden muss.

Die Festsetzung einer Baugrenze (Kennzeichnung durch eine blaue Linie) heißt, dass diese Linie von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

Die Bestimmungslinien der Baulinie und der Baugrenze können bei farbiger Darstellung in durchgezogenen Linien


 

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