in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.
Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine
detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber
für angehende Bauherren Im öffentlichen Baurecht sind zwei große Bereiche
zu unterscheiden:
Bauplanungsrecht: Es bestimmt
die zulässige Art der Bodennutzung. Es entscheidet, ob ein
Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Gesetzesgrundlagen sind im
wesentlichen das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.
Bauordnungsrecht: Es regelt das
Baugenehmigungsverfahren und enthält die Vorschriften über die
Ausführung eines Bauvorhabens. Die Einzelheiten sind in den
Landesbauordnungen geregelt.
Campus&Ratgeber
für angehende Bauherren Informieren Sie sich beim Bauamt Sie sollten beim Bauamt folgende Fragen klären:
Liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich nach dem
Baugesetzbuch?
Soll der Bebauungsplan geändert werden oder besteht eine Veränderungssperre?
Laufen Bodenordnende Maßnahmen?
Ruhen Baulasten auf dem Grundstück? Bei der Bauaufsichtsbehörde wird ein
Baulastenverzeichnis geführt. Hierin sind die Verpflichtungen des Eigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich aus dem öffentlichen Baurecht ergeben, eingetragen.
Welche Festsetzungen enthalten der Bebauungsplan und die Ostssatzung über die
zulässige bauliche Nutzung (Bauweise, Dachneigung, Stellflächen, Kinderspielplätze, Verkehrsflächen, Zufahrten, öffentliche Versorgungsleitungen etc.)?
Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde? In den §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches sind
die Voraussetzungen geregelt, unter denen die Gemeinde ein Vorkaufsrecht an Baugrundstücken ausüben kann.
Der Preis ist letztendlich entscheidend?
aktuelle Bauland Preise: Die aktuellen Baulandpreise entnehmen Sie bitte auf den folgenden Seiten. Folgen Sie den ausgewählten Links.
Bodenrichtwerte Brandenburg
Bodenrichtwerte Dresden
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Wann kann ein Grundstück bebaut werden
?Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der Bodennutzung, mithin alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebiets. Sie können aus dem Bebauungsplan Straßen, Grünanlagen, öffentliche Anlagen und Gebäude ersehen: ferner können Sie dem Plan u. a. entnehmen:
die Bauweise;
die überbaubaren und nicht überbaubaren
Grundstücksflächen;
die Mindestgröße, -breite und -tiefe der
Baugrundstücke und auch die Höchstmaße;
die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-,
Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen);
die Flächen, die von der Bebauung
freigehalten sind und insbesondere auch
die Flächen für Maßnahmen der Pflege und
Einwicklung von Natur und
Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf,
den Bebauungsplan einzusehen.
Das Grundstück liegt innerhalb
eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteiles"
Wenn Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes
liegt, ist es in der Regel nur bebaubar, wenn Ihr Bauvorhaben
künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht entgegensteht;
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll,
sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und wenn
die Erschließung gesichert ist;
die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse
gewahrt bleiben;
das
Ortsbild nicht beeinträchtigt wird;
Zulässige Vorhaben im Außenbereich
Campus&Ratgeber
für angehende Bauherren Wann kann ein Grundstück bebaut werden
Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, so können Sie unter den
Maßgaben, die in § 35 Baugesetz buch geregelt sind, unter
Umständen Ihr Bauvorhaben auch dort verwirklichen.
Aus dem Bebauungsplan in Verbindung mit der Planzeichenerklärung und den schriftlichen Festsetzungen können Sie sehr genau herauslesen, welche bauliche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken planungsrechtlich zulässig ist. Es können Ihnen Auflagen wegen der äußeren Geste Gebäudes, der Bauweise und der bauliche Nutzung erteilt werden. Sie können dem Plan entnehmen, ob in der Nähe des eigenen Grund Hochhäuser oder Industriebetriebe errichtet werden können oder ob eine Straße geplant ist.
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W |
Wohnbauflächen |
WR |
Reines Wohngebiet |
WA
|
Allgemeines Wohngebiet; Wohngebäude, Läden, Lokale, kulturelle Einrichtungen |
WB |
Besonderes Wohngebiet; Wie WA. jedoch zusätzlich Gewerbebetriebe |
M |
Gemischte Bauflächen |
MD
|
Dorfgebiet; Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Einzelhandel, Wirtschaften, Handwerksbetriebe, Gärtnereien, Tankstellen |
MI
|
Mischgebiet; Wohn-, Geschäftsgebäude, nicht störendes Gewerbe, Verwaltung |
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Zulässige Art der baulichen Nutzung
Es kann vorgeschrieben
werden, dass Sie ein-, zwei- oder mehrgeschossig zu bauen haben.
Keller- und Dachgeschoss werden hierbei nicht mitgerechnet.
Die Ausweisung im Bebauungsplan lautet:
l, II und mehr = Zahl der Vollgeschosse
II
= Es dürfen höchstens 2 Geschosse werden.
(II)
= Es müssen 2 Geschosse gebaut werden
Ein Auszug aus § 17 BauNVO zeigt das Maß baulichen Nutzung:
Baugebiete |
Grundflächenzahl |
Geschossflächenzahl |
|
WR |
Reine Wohngebiete |
0,4 |
1,2 |
WA |
Allgemeine Wohngebiete |
0,4 |
1,2 |
WB |
Wohngebiete |
0,6 |
1,6 |
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche
überhaupt bebaut werden darf.
Beispiel:
Grundstücksgröße 500 m2 x 0,4 GRZ = 200 m2 zulässige Grundfläche des
Gebäudes.
Geschossflächenzahl (GFZ), z. B. 0,8
Die Gehschoßflächenzahl gibt an, wie viel m? Geschossfläche für das
zu errichtende Gebäude zulässig sind.
Beispiel:
500 m2 Grundfläche x 0,8 GFZ = 400 m? zulässige Geschossfläche. Bei
einem zweigeschossigen Gebäude können das 200 m2 je Geschoss sein.
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Die Festsetzung einer Baulinie, die in der Zeichnung durch eine rote
Linie dargestellt ist, bedeutet, dass auf dieser Linie bzw. an
dieser Linie gebaut werden muss.
Die Festsetzung einer Baugrenze (Kennzeichnung durch eine blaue
Linie) heißt, dass diese Linie von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht
überschritten werden darf.
Die Bestimmungslinien der Baulinie und der Baugrenze können bei farbiger Darstellung in durchgezogenen Linien
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
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