in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.
Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
O
Wonach richtet sich das Honorar
Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich
nach der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten
und Ingenieure (HOAI). Es besteht kein Formzwang für den Abschluss
des Architektenvertrages. Die Architektenverbände empfehlen, einen
schriftlichen Architektenvertrag abzuschließen. Es gibt hierfür sehr
brauchbare Musterverträge.
Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich nach der Verordnung
über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
(HOAI).
Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen richtet sich
nach den anrechenbaren Kosten des Objekts
nach der Honorarzone, der das Objekt angehört
bei Gebäuden und Raumbildenden Ausbauten nach der Honorartafel
„Anrechenbare
Kosten des Objekts"
sind alle Aufwendungen, die das Gebäude selbst betreffen. Grundlage
für das Honorar sind die Preise für Handwerkerleistungen und
Material ohne Mehrwertsteuer. Dafür darf der Architekt seinem
Honorar die Mehrwertsteuer zurechnen. Der Architekt kann natürlich
die Kosten erst dann exakt berechnen, wenn die Angebote der
Unternehmen vorliegen. Jeder Bauherr kann zumindest überschlägig
ermitteln, welche monatliche Belastung er tragen kann. Daraus kann
er ableiten, in welcher Höhe er Baukredite aufnehmen kann und bis zu
welchen Baukosten er insgesamt gehen kann. Sie haben es als Bauherr
auch in gewissem Umfang selbst in der Hand, die Baukosten gering zu
halten. Nach Ansicht der Architekten entstehen die meisten
Mehrkosten als Folge von Änderungswünschen während der Bauzeit. Eine
Kostenkontrolle während der Bauzeit wirkt sich auf die spätere
Endabrechnung aus.
Honorarzonen
Die HOAI definiert fünf Honorarzonen. Für Bauherren von Ein- und
Zweifamilienhäusern sind - je nach Aufwand - die Honorarzonen III
oder IV vorgesehen. Da das Honorar in der Zone IV höher ist, kann
der Bauherr daran interessiert sein, mit dem Architekten eine
Abrechnung des Honorars nach Zone III zu vereinbaren.
Honorarzone III
Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung.
Honorarzone IV
Wohnhäuser mit überdurchschnittlichen Anforderungen, zum Beispiel
Terrassen- und Hügelhäuser und planungsaufwendige Einfamilienhäuser
mit entsprechendem Ausbau.
Nach der Ermittlung der „anrechenbaren Kosten"
und der Vereinbarung über die Honorarzone kann das Honorar aus der
HOAI (§ 16) abgelesen werden. Die Mindest- und Höchstsätze der
Honorare für die Grundleistungen bei Gebäuden ergeben sich aus der
Honorartafel. Die Sätze für Zwischenstufen sind durch Interpolation
zu ermitteln. Der Architekt kann das gesamte Honorar nur fordern,
wenn er alle neun in der HOAI aufgeführten Leistungsphasen erbringt.
Der Bauherr muss nicht alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Honorars ergibt sich zwar aus der Honorartafel. In der
Honorartafel werden aber die Baukosten ab 51120 € bis zu einer
Million nur jeweils alle 51120 € ausgeworfen. Honorare für Objekte
mit dazwischenliegenden anrechenbaren Kosten sind durch
Interpolation zu ermitteln (§ 5a HOAI).
Leistungsphasen | |||
Für jede einzelne Phase sind Honoraranteile in Prozentsätzen ausgewiesen, die wie folgt zu vergüten sind: | |||
Planungsphase | |||
Phase 1 | Grundlagenermittlung | 3 % | |
Phase 2 | Vorplanung | 7 % | |
Phase 3 | Entwurfsplanung | 11 % | |
Phase 4 | Genehmigungsplanung | 6 % | |
Ausführungsphase | |||
Phase 5 | Ausführungsplanung | 25 % | |
(Vollständige zeichnerische Darstellung des
Gebäudes mit allen für die Bauausführung notwendigen
Einzelangaben) |
|||
Phase 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | |
Phase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | |
Phase 8 | Objektüberwachung | 31 % | |
Tätigkeit nach Fertigstellung | |||
Phase 9 | Betreuung/Dokumentation | 3% | |
Statikerhonorar | |||
Auch der Statiker berechnet sein Honorar nach der HOAI. Der Umfang der anrechenbaren Kosten ist beim Statiker weitaus geringer als beim Architekten. Außerdem liegen seine Leistungen in der Regel in den Zonen I oder II. | |||
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
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