in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.
Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine
detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber
für angehende Bauherren
Eine Baugenehmigung erhalten Sie nur dann, wenn
die zuvor erläuterten planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt
sind und die Erschließung Ihres Grundstücks gesichert ist.
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für angehende Bauherren
Anschluss an die
Versorgung- und Abwasserleitungen Die Kosten der Ver- und Entsorgungsanlagen
(Wasser, Strom etc.) vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz
sind im Erschließungsbeitrag nicht enthalten und müssen gesondert
gezahlt werden. Die zu zahlenden Beiträge werden meist je lfd. Meter
berechnet und ergeben sich aus der Erschließungsbeitragssatzung.
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für angehende Bauherren
Wie hoch sind die Erschließungskosten ?
Die Erschließungskosten sind häufig im Kaufpreis
des Grundstücks enthalten. Die Kosten können nur im Einzelfall
ermittelt werden. Die Gemeinde hat die erforderlichen
Erschließungsanlagen herzustellen. Die Kosten für die entstandenen
Aufwendungen sind durch Beiträge nach Maßgabe des Baugesetzbuchs in
Verbindung mit der Osts Satzung zu decken. Der Erschließungsbeitrag
richtet sich entweder nach den tatsächlich entstandenen Kosten
(Erschließungsaufwand) oder nach Einheitssätzen. Die Einheitssätze
sind nach den in der Gemeinde für die üblicherweise durchschnittlich
aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen
festzulegen.
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für angehende Bauherren
Die Verteilung des Erschließungsaufwandes Sie kann erfolgen nach
Die Gemeinden können nach dem Wohnbaulandgesetz durch
Erschließungsvertrag einem Bauträger die gesamte Erschließung eines
Baugebiets übertragen. Sie müssen nicht mehr wie bisher einen
gemeindlichen Eigenanteil von 10% dieser Kosten tragen.
Kombination von Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor. Hinsichtlich der Nutzung
wird entweder auf die Zahl der Vollgeschosse oder die Geschossfläche bzw.
Geschossflächenzahl abgestellt.
Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden. Der gewählte Maßstab ist allgemeinverbindlich in der Satzung festzulegen.
Wann ist der Erschließungsbeitrag zu zahlen ?
Der Erschließungsbeitrag ist nicht schon mit der Fertigstellung der Erschließungsanlage, z.B. der Straße, fällig, sondern erst nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheids. Ist Ihnen zu diesem Zeitpunkt das Grundstück übergeben worden, müssen Sie den Erschließungsbeitrag bezahlen. Wenn Sie dies vermeiden wollen, ist eine vertragliche Regelung notwendig, dass der Verkäufer auch erst künftig fällig werdende Erschließungskosten zu zahlen hat.
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Kostenspaltung
Nach § 127 Abs. 3 BauGB ist die selbstständige
Erhebung des Erschließungsbeitrags für den Grunderwerb, die
Freilegung und für Teile der Erschließungsanlage zulässig. Die
Beitragspflicht entsteht dann, wenn diese Teilmaßnahmen endgültig
fertig gestellt sind. Von dem Recht zur Kostenspaltung darf die
Gemeinde nur Gebrauch machen, wenn dies in der Satzung geregelt ist.
Vorausleistungen
Es kann eine angemessene Vorausleistung erhoben werden, sobald mit
der Herstellung der Erschließungsmaßnahme begonnen worden ist.
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
Wir stehen Ihnen bereit Unterstützung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden
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