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Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.
Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
O Wann hat der Makler Anspruch auf Provision
O Einfacher Auftrag oder Alleinauftrag
O Wie hoch ist die Maklerprovision
O Maklerprovision nach Bundesland in Prozent
O In welchen Fällen braucht keine Maklerprovision gezahlt werden
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Wann hat der Makler Anspruch auf Provision?
Wenn Sie sich an einen Makler wenden, um ein geeignetes Objekt suchen zu lassen, hat dieser einen Anspruch auf die Maklerprovision, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:
* Sie haben schriftlich oder mündlich einen Auftrag/Maklervertrag geschlossen. Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in einem besonderen Abschnitt geregelt (§§ 652 ff.)
* Durch die Tätigkeit des Maklers ist auch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Vertrag über den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung und oder eine Finanzierung zustande gekommen.
* Der Makler war bei der Vermittlung oder auch nur beim Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages tätig. Nachweis und oder Vermittlung sind gleichgestellt.
* Zwischen Vertragsabschluss und Nachweis bzw. Vermittlung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
Ein erster Hinweis auf die Qualifikation eines Maklers ist die 
			Zugehörigkeit zu Berufsverbänden wie RDM (Ring Deutscher Makler) 
			oder VDM (Verband Deutscher Makler). Professionell arbeitet ein 
			Makler, wenn er für sein Angebot ein ordentliches Exposé erstellt. 
			Hierzu gehört ein persönliches Anschreiben, eine genaue 
			Objektbeschreibung, Preis, Grundrissskizzen und Lageplan. Die 
			allgemeinen Geschäftsbedingungen, zumeist auch Fotos. Makler haften 
			in der Regel für die im Exposé gemachten Angaben (Prospekthaftung). 
			Für unaufgefordert zugesandte Angebote kann der Makler kein Honorar 
			fordern. Der Maklervertrag ist form frei, kann auch mündlich 
			abgeschlossen werden!, ein stillschweigender Abschluss ist ebenfalls 
			möglich.
			
				Die nachgewiesene Tätigkeit des Maklers ist erfüllt, wenn der Käufer 
			durch den Makler Kenntnis von der Vertragsmöglichkeit erhält. In der 
			Praxis kommt ein Maklervertrag in der Regel zustande, wenn der 
			Makler dem Interessenten unter Mitteilung seiner Bedingungen und 
			seiner Provisionsforderung die Möglichkeit zum Vertragsabschluss 
			bietet.
			
			Die Tätigkeit des Maklers muss geeignet sein, den Vertragsabschluss 
			herbeizuführen, die Mitverursachung genügt. Der Provisionsanspruch 
			ist fällig, sobald infolge der Tätigkeit des Maklers rechtsgültig 
			zustande gekommen ist.
Einfacher Auftrag oder Alleinauftrag
Beim Abschluss des Vertrages müssen Sie sich 
			entscheiden, ob Sie einen gewöhnlichen Maklerauftrag oder einen 
			Alleinauftrag erteilen wollen. 
			
			Bei einem normalen Maklerauftrag ist der Makler nur beauftragt, aber 
			nicht verpflichtet, das Objekt anzubieten. Unter den oben genannten 
			Voraussetzungen wird seine Provision fällig. Auf der anderen Seite 
			können Sie aber mehrere Makler gleichzeitig beauftragen, was bei 
			einem Alleinauftrag ausgeschlossen wird.
			
			Bei einen Alleinauftrag muss der Makler tätig werden. Sie sind aber 
			an den einen Alleinbeauftragten Makler gebunden. Schließen Sie den 
			Vertrag über einen anderen Makler ab, hat der Alleinbeauftragten 
			Makler trotz alle dem einen Anspruch auf Maklerprovision.
Die Höhe der Maklerprovision kann frei vereinbart werden. Ist keine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen, steht dem Makler die Ortsübliche Gebühr zu. Die Maklergebühr trägt in vielen Bundesländern der Käufer; oft wird sie aber zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Die Makler Provisionssätze weisen starke Unterschiede auf. Sie bewegen sich in folgendem Rahmen; Beim Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beträgt die Maklerprovision zwischen 3 und 6% der Kaufsumme. Hinzu kommt die gesetzlich festgeschriebene Mehrwertsteuer. Die Richtsätze werden von den örtlichen Maklerverbänden bekanntgegeben.
Der Makler selbst, ist nicht berechtigt, Schreibgebühren oder Auslagenerstattung zu fordern. Vorschüsse dürfen nicht vereinbart werden.
In welchen Fällen braucht keine Provision gezahlt werden?
O ...Wenn Sie über einen Makler eine Wohnung mieten, brauchen Sie keine Maklerprovision
           
					zahlen wenn:
				O   ...der Wohnungsvermieter selbst Eigentümer, Vermieter oder Verwalter 
			ist (§ 2 Wohnungs-  
           Vermittlungsgesetz);
				O   ...die Vermittlungsgebühr nicht in einem Vielfachen der Nettokaltmiete 
			oder in einem Bruchteil 
          
					angegeben
				
					wird;
				O   ...das Mietverhältnis nur verlängert, fortgesetzt oder erneuert wird.
			Wenn der Makler etwas länger braucht
Schwäbisch Hall, 8. November 2007 - Immer wieder 
			gibt es Streit um die Maklerprovision. Besonders, wenn es etwas 
			länger dauert, bis der Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben ist. 
			Dazu Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner: „Nach einem 
			aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Jahr die kritische 
			Grenze. Ist die Frist kürzer, liegt laut BGH ein Zusammenhang 
			zwischen dem Zustandekommen des Vertrages und einer Maklertätigkeit 
			nahe, die den Provisionsanspruch begründet. Dauert es länger als ein 
			Jahr, muss der Makler selbst den Beweis führen können, dass es 
			seine Aktivität war, die zum Vertragsabschluss geführt hat.“ 
			(Az. III ZR 379/04) 
Maklerprovision nach Bundesland in Prozent
| 
					 Maklerprovisionen 1)  | 
					Bundesland Provision in Brutto % | |
| 
					 Baden-Württemberg  | 
					3,57 | |
| 
					 Bayern  | 
					3,57 | |
| 
					 Berlin  | 
					7,14 | |
| 
					 Brandenburg  | 
					7,14 | |
| 
					 Bremen  | 
					5,95 | |
| 
					 Hamburg2)  | 
					3,12 oder 6,25 | |
| 
					 Hessen  | 
					5,95 | |
| 
					 Mecklenburg-Vorpommern2)  | 
					3,57 oder 5,95 | |
| 
					 Niedersachsen2) 3)  | 
					3,57 bis 5,95 | |
| 
					 Nordrhein-Westfalen  | 
					3,57 | |
| 
					 Nordrhein-Westfalen: Münster  | 
					4,76 | |
| 
					 Rheinland-Pfalz  | 
					3,57 | |
| 
					 Rheinland-Pfalz: Kreis Mainz-Bingen  | 
					5,95 | |
| 
					 Saarland  | 
					3,57 | |
| 
					 Sachsen  | 
					3,57 | |
| 
					 Sachsen-Anhalt  | 
					3,57 | |
| 
					 Schleswig-Holstein  | 
					3,57 | |
| 
					 Thüringen  | 
					3,57 | 
				
			
  | 
				|
| 1) | Die Höhe der Maklerprovisionen ist nicht einheitlich festgesetzt und unterscheidet sich je nach Bundesland, teilweise auch nach Region. In manchen Gebieten trägt der Käufer die volle Provision, in anderen sind diese Kosten sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer einer Immobilie zu tragen. Quelle: Hochschule Anhalt (FH), RDM | 
| 2) | An erster Stelle: die am häufigsten vereinbarte Marklerprovision. (zweiter Wert: anteilige Käuferprovision, auch der Verkäufer trägt einen Teil der Provision) | 
| 3) | Je nach Region werden unterschiedliche Vermittlungsprovisionen vereinbart. Angegeben ist die Spanne, die vom Käufer zu zahlen ist. | 
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
			
				
				
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