in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Antragstellung bis 31.12.2018 - Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.
Allgemeine Voraussetzungen
Auf die Bewilligung staatlicher Mittel besteht kein Rechtsanspruch. Es gelten Einkommensgrenzen.Verlängerung - Ende Antragstellung bis zum 30.03.2021
Das Wichtigste in Kürze
12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kindplus 15.000 Euro für jedes weitere Kind nach Ihrem Einzug einfach online beantragen im
Kaufen oder bauen und einziehen
Sie kaufen eine Eigentumswohnung bzw. bauen oder kaufen ein Haus
und ziehen mit Ihrem Kind oder Kindern ein.
Ihren Antrag stellen Sie abhängig von Ihrem Einzugsdatum:
Einzugsdatum / Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018 / Antragstellung bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)
Einzugsdatum / Antrag stellen
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach
Einzug
(Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)
Beantragen
Starten Sie das
KfW-Zuschussportal und klicken Sie auf "Registrierung für
Neukunden". Füllen Sie das Registrierungsformular aus. Nach
Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem
Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken
Sie auf den Link. Der Bestätigungslink ist 7 Tage gültig. Danach
können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Wichtig:
Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem
Ausweis oder Reisepass. Sonst kann die Kfw später Ihre
Identität nicht eindeutig feststellen – und Ihnen den Zuschuss
nicht auszahlen.
Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen.
Die Adresse wird als Benutzername hinterlegt und kann später
nicht mehr geändert werden.
Beantragen
Klicken Sie nun im
KfW-Zuschussportal auf "Zuschuss jetzt beantragen".
Wählen Sie den Zuschuss Baukindergeld aus und machen Sie die
erforderlichen Angaben. Nach Absenden des Antrags wird der
Zuschussbetrag für Sie reserviert. Sofern Sie die notwendigen
Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss 10 Jahre lang
ausgezahlt. Hinweis: Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail,
sobald Sie Ihre Nachweise hochladen können. Das wird frühestens
Ende März 2019 sein. Dann haben Sie 3 Monate Zeit dafür.
Die Antragsbestätigung und weitere Dokumente finden Sie im
KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge" oben links in
der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser
Dokumente.
Wichtig:
Die angegebene Referenznummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn
Sie einmal eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben. Ihre
Antragsbestätigung ist nur eine begrenzte Zeit gültig!
Auszahlung veranlassen
Bitte haben Sie noch ein wenig
Geduld:
Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail, sobald Sie Ihre
Nachweise hochladen können. Das wird frühestens Ende März 2019
sein. Dann haben Sie 3 Monate Zeit dafür.
Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen:
Das können Sie jetzt schon tun, damit hinterher alles reibungslos läuft.
- Scannen Sie Ihre
Einkommensteuerbescheide, die Meldebestätigung sowie den
Grundbuchauszug und speichern Sie die Dateien als PDF. Das
können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der
passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Nachweise mit Ihrem
Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten
Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei). Fügen Sie diese bitte
pro Dokument zu einer PDF-Datei zusammen.
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und
Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade
ausgerichtet und gut lesbar sein.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Wir rechnen damit, dass wir bis Mitte
2019 viele Anträge und Nachweise zur Prüfung erhalten. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit
dauern kann. Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie
eine Auszahlungsbestätigung. Der Zuschuss wird in der Regel zum
nächsten Monatsende auf das angegebene Konto überwiesen. Den
genauen Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer
Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt "Meine
Zuschussanträge" abgelegt ist.
In den folgenden Jahren erhalten Sie die Auszahlung des
Baukindergeldes jeweils zum gleichen Monatsende.
Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie
unter "Meine Zuschussanträge" die begründete Ablehnung.
Weitergehende Informationen zu diesem Förderprodukt
Beispiele, häufige Fragen et cetera finden Sie im Internet unter www.kfw.de/424 und www.kfw.de/baukindergeld.
Stand: 18.09.2018 • Bestellnummer: 600 000 4381
KfW • Palmengartenstraße 5-9 • 60325 Frankfurt •
Telefon: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 •
www.kfw.de Infocenter • Telefon: 0800 5399006
(kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500
KfW
-
Merkblatt 424
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
Wir stehen Ihnen bereit Unterstützung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden
Vom Baumhaus zum Traumhaus
KONTAKTIEREN SIE UNS |
KONTAKTADRESSE
Sparda-Bank
Berlin eG |
SPRECHZEITEN
-
Sparda-Bank in Dresden
|
SERVICE |