in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
O Verbundene Wohngebäudeversicherung
Sie bietet in einem Vertrag Versicherungsschutz
gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel;
Brandschäden können bereits in der Rohbauphase versichert werden.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist heute die
Standardversicherung für Wohngebäude.
Versichert ist nicht nur der eigentliche Baukörper. Zum Gebäude
zählen auch eingebaute Schränke, Zentralheizungsanlagen usw. Auch
Nebengebäude und Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sind
mitversichert. Das gleiche gilt für Zubehör des Gebäudes oder
Grundstücksbestandteile, wie z. B. Müllbox, Hundehütte, Einfriedung.
In dem von Ihnen Selbstbewohnten Einfamilienhaus wird Zubehör
regelmäßig durch die Hausratversicherung versichert.
Die Frage nach dem Gebäudezubehör ist deshalb hauptsächlich für
Mehrfamilienhäuser von Bedeutung.
Was wird entschädigt?
Ist ein versichertes Gebäude abgebrannt, zahlt der Versicherer den
ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen
unmittelbar vor dem Schaden.
Wurde das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel
beschädigt, werden die Reparaturkosten ersetzt.
Gleitende Neuwertversicherung
Die Form der gleitenden Neuwertversicherung ist bei Wohngebäuden
üblich. Durch die automatische Anpassung an die Kostenänderungen im
Bauwesen bleibt dem Hausbesitzer die ständige Überprüfung der
Versicherungssumme erspart und garantiert ihm im Schadensfall den
vollen finanziellen Ausgleich für die Wiederherstellung. Die
Anpassung an die Baupreisentwicklung geschieht in der Weise, dass
zunächst eine „Versicherungssumme 1914" ermittelt wird, die den
Wiederherstellungskosten eines Gebäudes im Jahre 1914 entspricht.
Der Kostenentwicklung wird mittels eines speziellen Indexsystems
Rechnung getragen. Eine Unterversicherung ist nur möglich, wenn der
Wert des Hauses bei Abschluss der Versicherung zu niedrig angegeben
war oder sich danach durch Umbauten erhöht hat.
Kreditinstitute vergeben in der Regel keinen Kredit zum
Immobilienerwerb, wenn Sie nicht wenigstens eine Feuerversicherung
abgeschlossen haben. Die Feuerversicherung von Rohbauten ist bei
vielen Gesellschaften während einer Bauphase von 24 Monaten
kostenlos, wenn sich ein mehrjähriger Hauptvertrag daran anschließt.
Den Vertrag sollten Sie deshalb schon vor Baubeginn abschließen.
Überspannungsschäden bei Blitzschlag sind bei einigen Gesellschaften
mitversichert, andere nehmen dafür einen Aufschlag. Vereinbaren Sie,
dass der Versicherer auf die „Einrede der Unterversicherung"
verzichtet. Damit können Sie am ehesten rechnen, wenn Sie die
Versicherungssumme 1914 durch die Versicherungsgesellschaftfestlegen
lassen.
Als Mieter werden Sie bereits eine
Hausratversicherung abgeschlossen haben, so dass es nur noch um die
Frage geht, ob Sie die Versicherungssumme erhöhen sollten.
Bei dem Umzug in Ihr neues Eigenheim denken Sie daran, dass Sie den
Wohnungswechsel dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn
anzuzeigen haben. Dabei ist dem Versicherer die neue Wohnfläche in
Quadratmeter mitzuteilen. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der
Bundesrepublik geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung
über. Für die Dauer des Wohnungswechsels, höchstens aber für zwei
Monate nach Umzugsbeginn, besteht sogar Versicherungsschutz in
beiden Wohnungen.
Die Versicherer legen deshalb Wert auf die Angabe der Wohnfläche
Ihres neuen Hauses, weil sie im Schadensfall auf eine Kürzung der
Entschädigung wegen Unterversicherung verzichten, wenn je m2
Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 1200 DM/ ca.
600EUR vereinbart worden ist.
Denken Sie an die Versicherung Ihrer Fahrräder. Sie werden besonders
gern gestohlen. Meist wird die Klausel 7110 gegen höhere Prämie
vereinbart. Wird das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, gibt
es nur dann eine Entschädigung, wenn es in einem verschlossenen Raum
oder einem gemeinsamen Fahrradkeller stand.
Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung empfiehlt sich für den Eigentümer eines Hauses oder eines unbebauten Grundstücks, der die Verkehrssicherungspflicht hat. Der Eigentümer, der mit seiner Familie ein Haus allein bewohnt, braucht keine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, wenn er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Einen Haftpflichtschaden kann jedermann zu jeder
Zeit verursachen. Sie haften für Schäden, die Sie oder
Familienangehörige Dritten zufügen, mit Ihrem ganz Vermögen und -
bis zur Pfändungsfreigrenze - mit Ihrem Einkommen. Die private
Haftpflichtversicherung deckt auch die Schäden, die sich in Ihrer
Wohnung oder auf dem Grundstück Ihres Einfamilienhauses ereignen,
wenn Sie das Haus mit Ihrer Familie allein bewohnen.
Für die Haftung des Hausbesitzers ist vor allem die so genannte
Verkehrssicherungspflicht von besonderer Bedeutung. Typische
Schadensursachen sind: Vernachlässigung der Streu- und
Reinigungspflicht; schadhafte Zuwege; schlechte Beleuchtung
gefährlicher Zuwege; zu glatt gebohnerte Treppen; Abfallen von
Dachziegeln; defekte elektrische Anlagen usw. Zudem begründet eine
besondere Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Verschärfung
der Haftung für den Hausbesitzer (§ 836 BGB). Beschädigt z. B. die
vom Dach herabstürzende Dachpfanne oder die sich lösende Markise ein
parkendes Auto, muss der Hausbesitzer nachweisen, dass er das
Gebäude, insbesondere auch die Schadenverursachenden Teile, durch
zuverlässige Fachleute hat anbringen und regelmäßig überprüfen
lassen. Kann er das nicht, haftet er.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als
Bauherr von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 10
250 € je Bauvorhaben. Wird diese Summe überschritten, entfällt die
Mitversicherung gänzlich.
Bei Kindern unter sieben Jahren zahlt die Versicherung nur, wenn
eine Aufsichtspflichtverletzung die Ursache war. Hingegen wird bei
Kindern zwischen sieben und achtzehn Jahren geprüft, ob sie die
„erforderliche Einsicht" hatten.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jedermann haben. Die
Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, und zwar mindestens eine
Million €. für Personenschäden und mindestens eine Million für
Sachschäden. Die Jahresprämie für höhere Deckungssummen ist minimal.
Selbstbehalte lohnen sich nicht. Prüfen Sie, ob Mietsachschäden
zuschlagfrei mitversichert sind. Geben Sie im Schadensfall kein
Schuldanerkenntnis ab. Sie verlieren dann den Versicherungsschutz.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Hundes brauchen Sie eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung. Tiere gelten als unberechenbar. Das Gesetz
drückt den Besitzern daher eine reine Gefährdungshaftung auf. Sie
müssen auch dann Schadensersatz leisten, wenn Sie kein Verschulden
trifft. Die Deckungssumme ist meist eine Million € pauschal.
Öltank- oder Gewässerschäden-
Haftpflichtversicherung
Der Besitzer eines Öltanks haftet wegen der besonderen
Gefährlichkeit der Anlage auch ohne Verschulden und in unbegrenzter
Höhe. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen.
Sie haften selbst dann, wenn der Öltank ordnungsgemäß gewartet
wurde. In der Regel wird ein Selbstbehalt von mindestens 20 %
vereinbart. Die Prämie ist abhängig von der Größe des Tanks und der
Lagerung (für Erdtanks ist die Prämie höher).
Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.
Wir stehen Ihnen bereit Unterstützung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden
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