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by Anna Hütte

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Rund ums Haus versichert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauen & Wohnen - Rund ums Haus versichert

Versicherungen rund ums Haus

 

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Verbundene Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

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Verbundene Wohngebäudeversicherung

 Sie bietet in einem Vertrag Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; Brandschäden können bereits in der Rohbauphase versichert werden. Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist heute die Standardversicherung für Wohngebäude.

Versichert ist nicht nur der eigentliche Baukörper. Zum Gebäude zählen auch eingebaute Schränke, Zentralheizungsanlagen usw. Auch Nebengebäude und Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sind mitversichert. Das gleiche gilt für Zubehör des Gebäudes oder Grundstücksbestandteile, wie z. B. Müllbox, Hundehütte, Einfriedung. In dem von Ihnen Selbstbewohnten Einfamilienhaus wird Zubehör regelmäßig durch die Hausratversicherung versichert.

Die Frage nach dem Gebäudezubehör ist deshalb hauptsächlich für Mehrfamilienhäuser von Bedeutung.

Was wird entschädigt?
Ist ein versichertes Gebäude abgebrannt, zahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden.

Wurde das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, werden die Reparaturkosten ersetzt.

Gleitende Neuwertversicherung
Die Form der gleitenden Neuwertversicherung ist bei Wohngebäuden üblich. Durch die automatische Anpassung an die Kostenänderungen im Bauwesen bleibt dem Hausbesitzer die ständige Überprüfung der Versicherungssumme erspart und garantiert ihm im Schadensfall den vollen finanziellen Ausgleich für die Wiederherstellung. Die Anpassung an die Baupreisentwicklung geschieht in der Weise, dass zunächst eine „Versicherungssumme 1914" ermittelt wird, die den Wiederherstellungskosten eines Gebäudes im Jahre 1914 entspricht. Der Kostenentwicklung wird mittels eines speziellen Indexsystems Rechnung getragen. Eine Unterversicherung ist nur möglich, wenn der Wert des Hauses bei Abschluss der Versicherung zu niedrig angegeben war oder sich danach durch Umbauten erhöht hat.

Kreditinstitute vergeben in der Regel keinen Kredit zum Immobilienerwerb, wenn Sie nicht wenigstens eine Feuerversicherung abgeschlossen haben. Die Feuerversicherung von Rohbauten ist bei vielen Gesellschaften während einer Bauphase von 24 Monaten kostenlos, wenn sich ein mehrjähriger Hauptvertrag daran anschließt. Den Vertrag sollten Sie deshalb schon vor Baubeginn abschließen. Überspannungsschäden bei Blitzschlag sind bei einigen Gesellschaften mitversichert, andere nehmen dafür einen Aufschlag. Vereinbaren Sie, dass der Versicherer auf die „Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Damit können Sie am ehesten rechnen, wenn Sie die Versicherungssumme 1914 durch die Versicherungsgesellschaftfestlegen lassen.

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Hausratversicherung

Als Mieter werden Sie bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, so dass es nur noch um die Frage geht, ob Sie die Versicherungssumme erhöhen sollten.

Bei dem Umzug in Ihr neues Eigenheim denken Sie daran, dass Sie den Wohnungswechsel dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn anzuzeigen haben. Dabei ist dem Versicherer die neue Wohnfläche in Quadratmeter mitzuteilen. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Für die Dauer des Wohnungswechsels, höchstens aber für zwei Monate nach Umzugsbeginn, besteht sogar Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

Die Versicherer legen deshalb Wert auf die Angabe der Wohnfläche Ihres neuen Hauses, weil sie im Schadensfall auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung verzichten, wenn je m2 Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 1200 DM/ ca. 600EUR vereinbart worden ist.

Denken Sie an die Versicherung Ihrer Fahrräder. Sie werden besonders gern gestohlen. Meist wird die Klausel 7110 gegen höhere Prämie vereinbart. Wird das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn es in einem verschlossenen Raum oder einem gemeinsamen Fahrradkeller stand.

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Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung empfiehlt sich für den Eigentümer eines Hauses oder eines unbebauten Grundstücks, der die Verkehrssicherungspflicht hat. Der Eigentümer, der mit seiner Familie ein Haus allein bewohnt, braucht keine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, wenn er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

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Private Haftpflichtversicherung

Einen Haftpflichtschaden kann jedermann zu jeder Zeit verursachen. Sie haften für Schäden, die Sie oder Familienangehörige Dritten zufügen, mit Ihrem ganz Vermögen und - bis zur Pfändungsfreigrenze - mit Ihrem Einkommen. Die private Haftpflichtversicherung deckt auch die Schäden, die sich in Ihrer Wohnung oder auf dem Grundstück Ihres Einfamilienhauses ereignen, wenn Sie das Haus mit Ihrer Familie allein bewohnen.

Für die Haftung des Hausbesitzers ist vor allem die so genannte Verkehrssicherungspflicht von besonderer Bedeutung. Typische Schadensursachen sind: Vernachlässigung der Streu- und Reinigungspflicht; schadhafte Zuwege; schlechte Beleuchtung gefährlicher Zuwege; zu glatt gebohnerte Treppen; Abfallen von Dachziegeln; defekte elektrische Anlagen usw. Zudem begründet eine besondere Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Verschärfung der Haftung für den Hausbesitzer (§ 836 BGB). Beschädigt z. B. die vom Dach herabstürzende Dachpfanne oder die sich lösende Markise ein parkendes Auto, muss der Hausbesitzer nachweisen, dass er das Gebäude, insbesondere auch die Schadenverursachenden Teile, durch zuverlässige Fachleute hat anbringen und regelmäßig überprüfen lassen. Kann er das nicht, haftet er.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Bauherr von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 10 250 € je Bauvorhaben. Wird diese Summe überschritten, entfällt die Mitversicherung gänzlich.

Bei Kindern unter sieben Jahren zahlt die Versicherung nur, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung die Ursache war. Hingegen wird bei Kindern zwischen sieben und achtzehn Jahren geprüft, ob sie die „erforderliche Einsicht" hatten.

Eine Haftpflichtversicherung sollte jedermann haben. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, und zwar mindestens eine Million €. für Personenschäden und mindestens eine Million für Sachschäden. Die Jahresprämie für höhere Deckungssummen ist minimal. Selbstbehalte lohnen sich nicht. Prüfen Sie, ob Mietsachschäden zuschlagfrei mitversichert sind. Geben Sie im Schadensfall kein Schuldanerkenntnis ab. Sie verlieren dann den Versicherungsschutz.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Hundes brauchen Sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Tiere gelten als unberechenbar. Das Gesetz drückt den Besitzern daher eine reine Gefährdungshaftung auf. Sie müssen auch dann Schadensersatz leisten, wenn Sie kein Verschulden trifft. Die Deckungssumme ist meist eine Million € pauschal.

Öltank- oder Gewässerschäden- Haftpflichtversicherung
Der Besitzer eines Öltanks haftet wegen der besonderen Gefährlichkeit der Anlage auch ohne Verschulden und in unbegrenzter Höhe. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Sie haften selbst dann, wenn der Öltank ordnungsgemäß gewartet wurde. In der Regel wird ein Selbstbehalt von mindestens 20 % vereinbart. Die Prämie ist abhängig von der Größe des Tanks und der Lagerung (für Erdtanks ist die Prämie höher).

 

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