Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
- den Bau und den Kauf
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
-
Personen Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben - Das Baukindergeld können Sie nicht mehr beantragen.
-
Umschuldungen bestehender Kredite
Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite.
-
Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Eine Nachfinanzierung kann erforderlich werden, wenn ein Bauvorhaben teurer als ursprünglich geplant wird und der Bauherr die Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann.
- den Kauf eines Grundstücks
- den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
-
Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 60.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen gilt:
- das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner
- das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)
- dass Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht
beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
- Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Weitere Informationen:
Zu Konditionen und Vergabebedingungen erhalten Sie bei Ihren Baufinanzierungsberater