in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Zins (fest) |
der für eine bestimmte Zinsbindungsfrist im voraus vereinbart wird. Sie können bei Zinsbindungsfristen zwischen zwei, fünf, zehn oder fünfzehn Jahren (bei Hypothekenbanken) wählen. Nach Ablauf der Frist muss über die Höhe des Zinssatzes neu verhandelt werden. Ein früher gezahltes Damnum wird bei der Neufestsetzung des Zinses nicht berücksichtigt. Wenn Sie eine längere Zinsbindungsfrist wählen, haben Sie in der Regel einen höheren Zins zu zahlen. In Zeiten eines hohen Zinsniveaus werden Sie sich für eine kurze Zinsbindungsfrist entscheiden. Ist das Zinsniveau niedrig, werden Sie eine Hypothek mit langer Zinsfestschreibung wählen. |
Zins (variabel) |
Der Darlehensgeber kann auf Grund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist nicht festgeschrieben. Je nach Marktlage wird der Zins nach oben oder nach unten angepasst. Wenn Sie wissen wollen, was an Belastungen exakt auf Sie zukommt, sollten Sie keinen variablen Zins vereinbaren. |
Zinsabschlag/ Zinsabschlagsteuer |
Da Zinsen auch für Spareinlagen auf Bausparverträgen einkommensteuerpflichtig sind, muss ein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Dieser Zinsabschlag beträgt 30% plus Solidaritätszuschlag. Dieser Abschlag wird nicht erhoben, wenn im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder dem Kalenderjahr vor der Zinsgutschrift eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder gewährt worden ist. Auch die Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage im Kalenderjahr der Zinsgutschrift befreit den Bausparer von der Zinsabschlagssteuer. Schwäbisch Hall wird darüber nicht automatisch informiert. Wenn Sie keine Wohnungsbauprämie und keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, sollten Sie Schwäbisch Hall einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilen, damit Ihnen die Zinsen in voller Höhe erhalten bleiben. |
Zinsänderungrisiko |
Siehe Gleitzinsdarlehen |
Zinsgleitklausel |
Der Darlehensgeber kann auf Grund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist nicht festgeschrieben. |
Zinsfestschreibung |
Zeitraum, für den die Konditionen von der Bank und oder Hypothekenbank garantiert werden. Die Darlehen der Hypothekenbank werden mit Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer kann in der Regel zwischen Festschreibung der Zinsen bis zu 20 Jahren wählen. In Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung für die volle Darlehenslaufzeit (bei 1% Anfangstilgung ca. 30 Jahre) möglich. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern. Zu beachten sind hierbei eingeschränkte außerplanmäßige Sondertilgungsmöglichkeiten. |
Zuwachssystem beim Bausparvertrag |
Das Zuwachssystem bietet eine besondere
Leistung. Der Bausparer ermächtigt die
Bausparkasse, weitere Bausparverträge
auf seinen Namen über die vereinbarte
Bausparsumme einzurichten, sobald der
vorhergehende Vertrag eine
Ansparleistung von mindestens 50% der
Bausparsumme erreicht hat. Die Teilnahme
am Zuwachs-System kann jederzeit von
beiden Seiten widerrufen werden. |
Zweck-(bestimmungserklärung) |
Vereinbarung zwischen der Bank und dem Darlehensnehmern bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten. |
Zwischenkredit |
Das Zwischendarlehen ist ein tilgungsfreier Kredit, der durch einen Bausparvertrag abgelöst wird. Bei Auszahlung des Zwischenkredits ist das Mindestsparguthaben eingezahlt - unabhängig von der Restsparzeit bis zur Zuteilung. |
© Gerd Liebert - Altmockritz 12 - 01217 Dresden
Telefon: +49 (0)172 353 94 14