in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Wahlzuteilung |
Bei der Wahlzuteilung kann die Zuteilung mit der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits ab einem Mindestsparguthaben von 25 % (bis maximal 50 %) der Bausparsumme erfolgen, wenn die Zielbewertungszahl von derzeit 44 erreicht ist (nicht in der Variante AM und XM). Der Tilgungsbetrag erhöht sich je nach Höhe des gewählten Mindestsparguthabens. Bei einer Wahlzuteilung mit einem Mindestsparguthaben von 25 % verdoppelt sich der Tilgungsbeitrag. Wahlzuteilung und Mehrzuteilung schließen sich gegenseitig aus. |
Wohnungsbauprämie |
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) "belohnt" der Staat eigene
Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. |
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