Glossar ...Begriffe verständlich erklärt

 


















Glossar

Wahlzuteilung

Bei der Wahlzuteilung kann die Zuteilung mit der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits ab einem Mindestsparguthaben von 25 % (bis maximal 50 %) der Bausparsumme erfolgen, wenn die Zielbewertungszahl von derzeit 44 erreicht ist (nicht in der Variante AM und XM). Der Tilgungsbetrag erhöht sich je nach Höhe des gewählten Mindestsparguthabens. Bei einer Wahlzuteilung mit einem Mindestsparguthaben von 25 % verdoppelt sich der Tilgungsbeitrag. Wahlzuteilung und Mehrzuteilung schließen sich gegenseitig aus.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) können natürliche Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, WoP für Sparleistungen auf einen Bausparvertrag erhalten. Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jährliche Mindestbesparung für den Erhalt der WoP beträgt 50 EUR. Für die Gewährung der WoP hat der Gesetzgeber Einkommensgrenzen festgelegt.

Die Förderung beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 512 EUR für Ledige (1.024 EUR für Verheiratete).

Diese Regelung gilt seit 01.01.2004 - auch für bereits bestehende Verträge.

Pro Jahr können Sie damit maximal rund 45 EUR (Ledige) bzw. bis zu rund 90 EUR (Verheiratete) vom Staat als Prämie bekommen!

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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