Glossar ...Begriffe verständlich erklärt

 


















Glossar

 

 

 Abgeltungssteuer (ab 2009)

Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht. mehr

Ablösung

siehe Umschuldung

Abschreibung

Wertminderung vonnWirtschaftsgüternn(auch Gebäuden), die steuermindernd als Absetzungen für Abnutzung geltend gemacht werden können. Die Höhe ist abhängig von der Nutzungsdauer und den jeweils geltenden steuerlichen  Abschreibungs-Sätzen. Abschreibungen können nur auf Gebäude und Gebäudeteile (Abnutzbahre Wirtschaftsgüter), nicht auf Grund und Boden vorgenommen werden. Als Bemessungsgrundlage für die AfA sind grundsätzlich die Anschaffungs- (Erwerb) oder Herstellungskosten (Errichtung) einer Immobilie zuführen..

Amortisation

Allmähliche Rückzahlung einer Schuld, meist Abtragung einer Hypothek. Sich aufgrund eines Tilgungsplans über einen bestimmten Zeitraum erstreckende Tilgung durch Rückzahlung von Teilbeträgen eines Darlehens neben der Zinszahlung..

Anderkonto (so genannt auch Notaranderkonto)

Treuhandkonto eines Notars für die Verwahrung von Fremdgeldern (z. B. des Käufers), wobei der Käufer von Haus- oder Wohnungseigentum eine möglichst große Sicherheit hat. Der Notar sorgt dafür, dass die Belastungen, die auf dem Kaufobjekt liegen, durch die hinterlegten Gelder abgelöst werden. Er überweist den Überschussbetrag dann direkt an den Verkäufer. Die Abwicklung über das Notaranderkonto ist mit Kosten verbunden, garantiert jedoch schnelle, problemlose und sichere Abwicklung..

Anbieterwechsel (Riester)

Ein Wechsel in einen anderen Vertrag - mit Guthaben - ist möglich. Zulagen gehen dabei nicht verloren. Zu beachten ist, dass die bisherige Anlagegesellschaft einen Kündigungsdiskont erhebt und eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, die je nach Gesellschaft 1/4 Jahr ist..

Anschlussfinanzierung

Bei einer Anschlussfinanzierung handelt es sich um ein Darlehen, dass sich dem ursprünglichen Darlehen entweder nach oder noch während der vereinbarten Zinsbindung anschließt. Es ist eine Ablösung eines Darlehens und oder Kredites durch ein neues Darlehen.

Umschuldungsmöglichkeiten       

 

Annuität

Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung von Krediten. Die Tilgung erhöht sich um die ersparten zinsen.

Auflassung

Einigung über die Eigentumsübertragung einer Immobilie vor einem Notar. Sie ist rechtlich zu trennen von dem Grundstückskaufvertrag, wird mit diesem allerdings in der Regel in einer Urkunde verbunden..

Auflassungsvormerkung

Dient der Sicherung des Anspruches des Käufers einer Immobilie auf Eigentumsübertragung. Sie wird in Kaufverträgen vereinbart. Die Auflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und macht jede Verfügung des Verkäufers unwirksam, falls sie den gesicherten Anspruch des Käufers vereiteln oder beeinträchtigen würde. Die Zahlung des Kaufpreises sollte immer von der Eintragung der Auflassungsvormerkung abhängig gemacht werden..

Auszahlungskurs

Hypothekendarlehen und sonstige Darlehen werden oft nicht zu 100% ausgezahlt, sondern zu einem geringeren Kurs, dem Auszahlungskurs. [siehe auch Disagio]

Aval (siehe auch Bürgschaft)

Ein Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Dritten Einzustehen. Die Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden. Zweck der Bürgschaft ist die Sicherung eines Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

 

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