in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Mehrzuteilung |
Fällt der Finanzierungsbedarf höher als erwartet aus, kann mit Zustimmung der Bausparkasse Bausparkasse Schwäbisch Hall, sofern die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Mehrzuteilung beantragt werden. Hier wird ein um bis zu 25 % der Bausparsumme höheres Bauspardarlehen gewährt. Bei der Mehrzuteilung müssen höhere Tilgungsbeiträge geleistet werden. Mehr- und Wahlzuteilung sind gleichzeitig nicht wählbar. |
Mindestsparguthaben |
Das Mindestsparguthaben ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung. Es muss je nach Tarifvariante mindestens 40 % oder 50 % der Bausparsumme betragen. Bei der Wahlzuteilung kann mit Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall aus einem Mindestsparguthaben zwischen 25 % und 50 % gewählt werden, nicht in Tarifvariante AM und XM (siehe Wahlzuteilung). |
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