in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine
detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten. Für Ihre Kapitalerträge in 2007 steht Ihnen ein
Sparerfreibetrag inklusive des Werbungskosten-Pauschbetrages zu.
Was Sie seit 2007 beachten müssen:
Ab 01.01.2007 werden die Sparerfreibeträge gekürzt. Alleinstehende
Anleger dürfen ihren Banken und Depotführenden Instituten nur noch
Freistellungsaufträge über gesamt 801 EUR und Verheiratete über
gesamt 1.602 EUR erteilen (jeweils inklusive der
Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge).
Auf Grund der Gesetzesänderung werden von den meisten Unternehmen
alle Freistellungsaufträge auf 56,37% der bisherigen
Freistellungsauftrages gekürzt - auch die Freistellungsaufträge, die
bereits mit einem Gültigkeitsdatum ab 01.01.2007 erfasst wurden.
Ungekürzt bleiben nur Freistellungsaufträge ab 2007, die nach dem
neuen amtlichen Muster erteilt werden.
(gültig 01.01.2019)
Meinen/Unseren
Freistellungsauftrag bei der
Schwäbisch Hall ändern
Freistellungsauftrag bei der bei der Union Investment Service Bank
AG ändern
Unter der Telefonnummer erhalten Sie Auskunft und den VL-Antrag
Telefon: +49 69 2456 0 im Internet: http://www.union-investment.de/
Meinen/Unseren
Freistellungsauftrag bei der
Sparda-Bank Berlin eG ändern
https://www.sparda-b.de/content/dam/f3132-0/formulare/freistellungsauftrag.pdf
Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer bei der Union Investment Service Bank AG ändern
+49 69 - 2456 - 0
Verschaffen Sie sich die
Übersicht mit einem
Freistellungsauftrags-Verzeichnis für Sie entwickelt
Bisherige und zukünftige Freibeträge in folgender Höhe:
Alleinstehend | Verheiratet
|
|
(ab Januar 2023) |
1.000 EUR |
2.000 EUR
|
(bis Dezember 2022) | 801 EUR | 1.602 EUR |
(bis Dezember 2006) | 1.421 EUR | 2.842 EUR |
Beachten Sie: Ihre Sparerfreibeträge entsprechend anzupassen.