Bauen & Wohnen - Vergünstigungen für den Bausparer

Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familieäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der Überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern. Wir sind Ihnen gern bereit Unterstüzung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden.

Die Bausparförderung bleibt attraktiv

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Wohnungsbauprämie

     Einkommensgrenzen

      O  Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Wohnungsbauprämie

Der Bausparvertrag bei Arbeitslosigkeit

Vermögenswirksame Leistungen

Jahreshöchstarbeitslohntabellen

     O  Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Wohnungsbauprämie

     O  Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage

     O  Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der ASZ auf Fondssparen in Aktienfonds

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Wohnungsbauprämie   - WOP -

Eine Wohnungsbauprämie erhalten nur natürliche Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, d. h. im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich Einkommen- oder Lohnsteuer gezahlt wird. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, sind bei Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht selbständig prämienberechtigt.

Einkommensgrenzen
- WOP -
Die Einkommensgrenze beträgt - auch für vor dem 1.1.2021 geschlossene Verträge -jährlich-:
zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende 35 000 EUR, für Verheiratete 70 000 EUR;
Ab 2021 gelten neue Einkommensgrenzen
    Jahreshöchstarbeitslohntabelle

Alleinstehende... sind Ledige, Verwitwete, Geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehegatten.

Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen, das sich nach Abzug aller steuerlichen Freibeträge ergibt. Das zu versteuernde Einkommen kann dem Einkommensteuerbescheid oder dem Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich entnommen werden. Maßgebendes Einkommen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist das im Sparjahr erzielte Einkommen. Bei Ehegatten ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen entscheidend.

Kinder haben ab dem 16. Lebensjahr haben stets einen eigenen Prämienanspruch. Hier ist allein das Einkommen des Kindes und ggf. das seines Ehegatten maßgebend.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Wohnungsbauprämie

 

Sie sollten mindestens soviel sparen, dass Sie die staatliche Förderung voll ausschöpfen können. Der Höchstbetrag der prämienbegünstigten Aufwendungen beträgt auch

für ab dem 1.1.1996 geschlossene Verträge:
      für Alleinstehende 512 EUR, für Verheiratete 1 024 EUR.

Höchstbeträge ab 01.01.2021
      für Alleinstehende 700 EUR, für Verheiratete 1 400 EUR.


Die Ehegatten müssen mindestens während eines Teils des Sparjahres gleichzeitig beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein und dürfen im Sparjahr nicht dauernd getrennt gelebt haben.


Es ist gleichgültig, ob die Einzahlungen auf einen oder mehrere Bausparverträge geleistet werden. Die Einzahlungen des Bausparers und seines Ehegatten werden zusammengerechnet (Höchstbetragsgemeinschaft). Kinder unter 16 Jahren gehören zur Höchstbetragsgemeinschaft. Sie haben erst ab dem 16. Lebensjahr einen eigenen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Höchstbetragsgemeinschaft bedeutet, dass den Prämienberechtigten die Höchstbeträge für die prämienbegünstigten Sparleistungen gemeinsam zustehen. Übersteigen die Sparleistungen das begünstigte Sparvolumen, so wird die Prämie ggf. nach dem Verhältnis der geleisteten Bausparbeiträge aufgeteilt.

Prämiensatz - WOP -
Die Wohnungsbauprämie für neu abgeschlossene und bereits bestehende Bausparverträge beträgt ab 01.01.2021 10,00 % der im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen (sog. begünstigtes Sparvolumen). Zu den begnstigten Bausparbeiträgen gehören sämtliche auf den Bausparvertrag geleisteten Zahlungen, auch die Abschlussgebühr. Eine Wohnungsbauprämie wird nur bei einer Mindesteinzahlung von 50 EUR pro Jahr gewährt.

Nicht begünstigt ist das Entgelt, das man beim Kauf eines Bausparvertrages an den Vorbesitzer zahlt sowie Beiträge, die der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag eingezahlt hat.

Die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. Wenn sie aber den Werbungskostenabzug geltend machen, gewährt das Finanzamt keine Wohnungsbauprämie.

Antrag
Der Antrag auf Gewährung der Wohnungsbauprämie ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, an die Bausparkasse zu richten. Das Institut leitet den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter.

Festsetzung und Gewährung der Prämie
Die vom Finanzamt festgesetzte Wohnungsbauprämie wird nicht jährlich auf dem Bausparvertrag gutgeschrieben, sondern auf dem Kontoauszug vorgemerkt. Auf die Wohnungsbauprämie werden keine Zinsen geleistet. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, wird dem Bausparer die Prämie, die er auch weiterhin nach Ablauf des Sparjahres beantragen muss, erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung oder bei Ablauf der Bindungsfrist überwiesen.

Bindungsfristen
Die staatliche Vergünstigung für das Bausparen sollen das Wohnungseigentum fördern. Deshalb müssen die Vergünstigungen zurückgezahlt werden, wenn die von der Bausparkasse vor Ablauf der Bindungsfrist ausgezahlten Bausparmittel -Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien - nicht unverzüglich und unmittelbar zur Bildung von Wohneigentum verwendet werden. Siehe hierzu nebenstehende Ausführungen.

Dauer der Bindungsfrist
Die Bindungsfrist beginnt mit dem Tage des Abschlusses des Bausparvertrags. Sie beträgt
soweit der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen worden ist 10 Jahre soweit eine Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen worden ist 7 Jahre. 
     

                                  

Für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2009 endet die Bindefrist für die Gewährung der Wohnungsbauprämie nicht.

Hat der Bausparer im Laufe der Jahre für Einzahlungen auf den Bausparvertrag teils die Wohnungsbauprämie, teils die Steuervergünstigung in Anspruch genommen, dann unterliegen die prämienbegünstigten Aufwendungen der 7- bzw. 10jährigen, die steuerbegünstigten Aufwendungen immer der 10jährigen Bindungsfrist.

Bei einer Erhöhung des Bausparvertrages bleibt die Bindungsfrist für den ursprünglichen Vertrag bestehen. Für den erhöhten Teil gilt eine neue Bindungsfrist von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Erhöhung.

Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer über den Bausparvertrag frei verfügen. Die vom Staat gewährten Prämien- oder Steuervorteile und Sparzulagen verbleiben endgültig beim Bausparer, wenn der Bausparvertrag entweder

nach Zuteilung wohnungswirtschaftlichen Zwecken zugeführt wird oder die gesetzliche Bindungsfrist abgelaufen ist.

Die Bausparmittel müssen nach Zuteilung unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet werden. Eine Verwendung zum Wohnungsbau ist unverzüglich,

wenn die ausgezahlten Bausparmittel ohne schuldhaftes Zögern, d. h. innerhalb von 12 Monaten, für einen wohnungswirtschaftlichen Zweck verwendet werden (z. B. Bau oder Erwerb eines Hauses, Erwerb von Bauland, Modernisierungsmaßnahmen, Ablösung von Hypothekendarlehen), Einkauf in ein Alterswohnheim (entscheidend ist die dauerhafte Nutzung).

unmittelbar, wenn der Bausparer die empfangenen Beträge für eigene wohnungswirtschaftliche Zwecke oder für wohnungswirtschaftliche Zwecke eines Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung verwendet. Der Bausparer kann also auch veranlassen, dass ein Angehöriger die Bausparmittel erhält und für sich verwendet.

Die ausgezahlten Bausparmittel dürfen demnach vor ihrer wohnungswirtschaftlichen Verwendung nicht zwischenzeitlich für andere Zwecke eingesetzt werden. Zulässig ist jedoch in der Regel eine vorübergehende Einzahlung auf ein Privatkonto.

Eine Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist ist auch dann schädlich, wenn die Beträge für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

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Der Bausparvertrag bei Arbeitslosigkeit

Die vorzeitige Kündigung zu nicht wohnwirtschaftlichen Zwecken ist unschädlich, falls der Bausparer nach Vertragsabschluß arbeitslos geworden ist, die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und der Bausparer zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch arbeitslos ist. Der arbeitslose Bausparer kann aber nur über die Verträge prämienunschädlich verfügen, die er selbst abgeschlossen hat.

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Vermögenswirksame Leistungen   - vL -

Fünftes Vermögensbildungsgesetz und

Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage

Jahreshöchstarbeitslohntabelle ASZ auf Fondssparen in Aktienfonds

 Ziel des Gesetzes ist auch die Förderung der Vermögensbildung für Arbeitnehmer mit  Wohneigentum. Neben der Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparer können weitere 408 EUR sparzulagebegünstigt für Beteiligungen in Produktivvermögen angelegt werden.

Arbeitnehmer-Sparzulagen
Insgesamt werden vermögenswirksame Leistungen bis 888 EUR im Jahr mit Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage steigt auf 129,60 EURO für westdeutsche und bis zum Jahr 2004 auf 150 EURO für ostdeutsche Arbeitnehmer.

■ Förderung des Bausparens
Beim Bausparen fördert der Staat Einzahlungen von vermögenswirksamen Leistungen bis zu 470 EURO jährlich.

Sie erhalten dafür eine staatliche Sparzulage von 9,00 %, das heißt bis zu 42,30 EURO im Jahr, sofern Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Ehegatten können diesen Vorteil sogar zweimal nutzen, wenn beide Arbeitnehmer sind.

■ Förderung des Produktivkapitals
Die Sparzulage beträgt für Beteiligungen am Produktivkapital 18% - bisher 20 % (Aktien, Aktienfonds, andere Unternehmensbeteiligungen). Arbeitnehmer in den neuen Ländern erhielten bis zu 25 % Sparzulage für die Anlage in Beteiligungen.

Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmers nach dem Einkommen zuständige Finanzamt festgestellt. Der Arbeitnehmer hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck spätestens bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahrs nach dem Kalenderjahr zu stellen, in dem die vermögenswirksamen Leistungen nach §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 bis 4 angelegt worden sind und die vermögenswirksamen Leistungen durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

Prämien vom Staat: Arbeitnehmer-Sparzulage1 doppelt kassieren
Mit Unterstützung von Arbeitgeber und Staat bauen Sie Ihre private Zukunftsvorsorge auf.
Für Ihre vermögenswirksamen Leistungen gibt es
■ Arbeitnehmer-Sparzulage
1 auf Bausparen.
■ Arbeitnehmer-Sparzulage1auf Fondssparen in Aktienfonds.
     1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen. Bei Berechtigung.

Einkommensgrenzen - vL -
Arbeitnehmer, für die vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag, für den Wohnungsbau oder in Produktivkapital (Beteiligungssparen) angelegt werden, können eine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Die Einkommensgrenzen ändern sich jedes Jahr, erfragen Sie die aktuellen Höchstbeträge.

 (Alleinstehende/Zusammenveranlagte Ehegatten) nicht übersteigt. Die entsprechenden Bruttoeinkommen sind höher. Maßgebend für die Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Einkommen, das der Arbeitnehmer im Kalenderjahr der vermögenswirksamen Leistungen bezogen hat.

Vermögenswirksame Leistungen, für die wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen des Vermögensbildungsgesetzes keine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird, können aber mit der Wohnungsbauprämie begünstigt werden, soweit nicht die wesentlich höheren Einkommensgrenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes überschritten werden.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind sowohl Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn für den Arbeitnehmer aufgrund besonderer Vereinbarungen erbringt, als auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohnes. Vermögenswirksame Leistungen werden in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder in Verträgen mit Arbeitnehmern vereinbart.

Gewährt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als 480 EUR, können Sie einen Teil Ihres Verdienstes durch den Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lassen.

Vermögenswirksame Leistungen können auf dem Bausparkonto angelegt werden. Der Arbeitgeber muss die vermögenswirksame Leistung unmittelbar an die Bausparkasse abführen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Anlagewünsche ihrer Arbeitnehmer zu erfüllen.

Begünstigter Personenkreis
Begünstigt sind u. a. alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten. Vermögenswirksame Leistungen können auch zugunsten von Angehörigen des Arbeitnehmers angelegt werden.

Empfänger von Renten und Versorgungsbezügen können die Vergünstigungen des Vermögensbildungsgesetzes nicht in Anspruch nehmen.

Beantragung und Auszahlung
Der Arbeitnehmer erhält die Sparzulage nicht vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn oder Gehalt ausgezahlt, sondern er muss sie nachträglich, z. B. im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommensteuer-Erklärung, beim Finanzamt beantragen.

Das Finanzamt setzt grundsätzlich die Sparzulage nur fest. Die Sparzulage darf von einer Zentralstelle erst ausgezahlt werden:

■ wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist oder D der Bausparvertrag zugeteilt ist oder
■ der Arbeitnehmer unschädlich über den Bausparvertrag verfügt.