in Kooperation mit der Sparda-Bank Berlin e.G
Renditestark Renovieren, Modernisieren, Sanieren, bis hin zum riestergeförderten Wohneigentum, Fachartikel u. v. m.
Ihren Bausparvertrag jetzt sichern. Ob Sie bauen, kaufen, modernisieren oder vorsorgen möchten: ein Bausparvertrag ist die richtige Basis für ihr Vorhaben. Damit schaffen Sie zum einen das notwendige Eigenkapital und sichern sich zudem die Option auf ein sicheres Darlehen. Die Bausparverträge von Schwäbisch Hall bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot, ganz persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten. Für die meißten Bausparvertrags-Angebote gilt: Riester-Förderung ist in der Darlehensphase für bestimmte Zwecke möglich.
Rechtsgrundlage |
5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) |
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Anlageformen: |
Bausparvertrag |
Beteiligungssparvertrag (z. B. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds mit mind. 60 % Aktienanteil) |
Vertragspartner: |
Bausparkasse |
Investmentgesellschaft |
jährlich geförderter Anlagehöchstbetrag: |
470,00 € je Arbeitnehmer |
400,00 € je Arbeitnehmer |
Einzahlungen: |
Vermögenswirksame Leistungen müssen vom
Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf Antrag angelegt werden: |
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Staatliche Förderung: |
9,00% Arbeitnehmersparzulage von max. 470,00 € |
20,00%
Arbeitnehmersparzulage von max. 400,00 € |
Einkommensgrenzen |
17.900 € Alleinstehenden |
20.000 € Alleinstehenden |
35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten |
40.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten |
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Abhängig vom Familienstand und Anzahl der zum Haushalt
gehörigen unterhaltspflichtigen Kinder ergeben sich
Bruttobezügen, die Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen
können. Jahreshöchstarbeitslohntabelle |
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Bindungsfrist: |
7 Jahre nach Vertragsabschluss Vertragsabschluss ab 2009 endet die Bindefrist nicht |
7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung |
Beantragung der Arbeitnehmersparzulage: |
Die Investmentgesellschaft bzw. die Bausparkasse erstellt jedes Jahr eine Bescheinigung über die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitnehmer reicht die Bescheinigung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt ein und beantragt die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist das Finanzamt die gesamte Arbeitnehmersparzulage. |
Sie sind noch nicht Bausparer Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.
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Nichts ist wichtiger als Informationen, sie sind auf der Suche nach BauGrund, der Wohnungssuche einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einem Anlageobjekt, die Eigentumswohnung oder gar einem Wochenendgrundstück für die Erholung von Arbeit und Strass. Hier werden Sie sicher pfündig. Allem können wir jedoch nicht gerecht werden. Sind aber darauf bedacht Ihre Wohnwünsche zu erfüllen. Geben Sie uns die Chance dafür.
Sie beschäftigen sich bereits seit langem mit der Veränderung ihrer Wohnwünsche, ihrem Lebensmittelpunkt, hier sind Sie genau richtig. In einer Kurzversion möchten wir Sie mit Informationen versorgen die wichtig sind. Lesen Sie die Informationen in dem Flyer Infoblatt Kauf 20014258, Flyer Eigentumswohnung - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer
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