Bausparen und dessen variable und flexible Formen
Informationen zur Bausparen, den Möglichkeiten und Informationen zur
Förderberechtigung
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Staatliche Förderungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz |
Rechtsgrundlage |
5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) |
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Anlageformen: |
Bausparvertrag |
Beteiligungssparvertrag
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Vertragspartner: |
Bausparkasse |
Investmentgesellschaft |
jährlich geförderter Anlagehöchstbetrag: |
470,00 € je Arbeitnehmer |
400,00 € je Arbeitnehmer |
Einzahlungen: |
Vermögenswirksame Leistungen müssen vom
Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden: |
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Staatliche Förderung: |
9%
Arbeitnehmersparzulage von max. 470,00 € |
20%
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Einkommensgrenzen (zu verst. Einkommen) für die staatl. Förderung: |
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Abhängig vom Familienstand und Anzahl der zum Haushalt
gehörigen unterhaltspflichtigen Kinder ergeben sich
Bruttobezügen, die Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen
können.![]() |
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Bindungsfrist: |
7 Jahre nach Vertragsabschluss bis 12.2008 beim Vertragsbeginn ab 2009 endet die Bindefrist nicht |
7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung |
Beantragung der Arbeitnehmersparzulage: |
Die Investmentgesellschaft/Bausparkasse erstellt jedes Jahr eine Bescheinigung über die
gezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitnehmer
reicht die Bescheinigung im Rahmen der Steuererklärung beim
Finanzamt ein und beantragt die Festsetzung der
Arbeitnehmersparzulage. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist
das Finanzamt die gesamte Arbeitnehmersparzulage. |
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1Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle
Betrachtung erforderlich. Eine Gewähr für Richtigkeit und
Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz
sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche
spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Die genannten
überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um
ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche
Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen
zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung
berücksichtigt z. B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den
Sonderausgaben-Pauschbetrag. Es können sich jedoch im
Einzelfall stets weitere Faktoren (z. B. sonstige
Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen
Einkunftsarten) auswirken und das angegebene zu versteuernde
Einkommen verändern. Stand: Dezember 2019; ohne Gewähr |
Sie sind noch nicht Bausparer
Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.