Allgemeine Informationen zum Bausparen

Bausparen und dessen variable und flexible Formen
Informationen zur Bausparen, den Möglichkeiten und Informationen zur Förderberechtigung

  Info Staatliche Förderungen nach dem
5. Vermögensbildungsgesetz

 

Rechtsgrundlage

5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der            Arbeitnehmer (5. VermBG)

Anlageformen:

Bausparvertrag

Beteiligungssparvertrag
(z. B. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds mit     mind. 60 % Aktienanteil)

Vertragspartner:

Bausparkasse

Investmentgesellschaft

jährlich geförderter Anlagehöchstbetrag:

470,00 € je Arbeitnehmer

400,00 € je Arbeitnehmer

Einzahlungen:

Vermögenswirksame Leistungen müssen vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden:

aufgrund einer tariflichen Vereinbarung

auf Verlangen des Arbeitnehmers weitere Teile des Gehaltes bis zum Höchstbetrag von insgesamt 870 Euro im Jahr (= 72,50 Euro im Monat)

Staatliche Förderung:

9%                        Arbeitnehmersparzulage von max. 470,00 €
43 € (gerundet)

20%
Arbeitnehmersparzulage   von max. 400,00 €
80 €

Einkommensgrenzen
(zu verst. Einkommen) für die staatl. Förderung:
  • 17.900 € Alleinstehenden
  • 20.000 € Alleinstehenden
  • 35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten

 

  • 40.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten
Abhängig vom Familienstand und Anzahl der zum Haushalt gehörigen unterhaltspflichtigen Kinder ergeben sich Bruttobezügen, die Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen können.
Jahreshöchstarbeitslohntabelle
Bindungsfrist:

7 Jahre nach Vertragsabschluss bis 12.2008

beim Vertragsbeginn ab 2009 endet die Bindefrist nicht

7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage:






Die Investmentgesellschaft/Bausparkasse erstellt jedes Jahr eine Bescheinigung über die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitnehmer reicht die Bescheinigung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt ein und beantragt die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist das Finanzamt die gesamte Arbeitnehmersparzulage.

1Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Die genannten überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung berücksichtigt z. B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Es können sich jedoch im Einzelfall stets weitere Faktoren (z. B. sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten) auswirken und das angegebene zu versteuernde Einkommen verändern.
Stand: Dezember 2019; ohne Gewähr

Sie sind noch nicht Bausparer

Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.