Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

  Info  Die Lebensversicherung - Kapitalbildende (Grund-Informationen)

Die Kapitallebensversicherung - Kapitalbildende Versicherung ohne Förderung nach Paragraf 10 und 34 Einkommensteuergesetz

Vorteile: Wenige Das angesparte Geld wird auf einmal ausgezahlt. Die Erträge sind nach zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 60.Lebensjahr nur zur Hälfte zu versteuern.
Nachteile: Viele Es gibt keine Förderung, so dass weder Zulagen noch Steuer- und Abgabenbefreiungen die Rendite steigern können. Die Abschlusskosten zehren die Beiträge der ersten Jahre auf. Die Verträge bieten in der Ansparphase wenig Flexibilität. Es besteht wenig Hartz-IV-Schutz. Das ausgezahlte Geld muss zur Hälfte oder ganz versteuert werden.
Produktauswahl: Mittel Kapitalbildende Versicherungen werden von vielen Unternehmen offensiv angeboten. Die Vertragskonstruktion ist aber immer ähnlich.
Zielgruppe: Sparer, die auf Einmalzahlung Wert legen Sparer, die auf jeden Fall das Geld auf einmal ausgezahlt haben möchten, die es eventuell beleihen wollen.
Flexibilität: Gering Es ist zumeist nur das Ruhenlassen des Vertrags möglich. Ein vorzeitiges Kündigen kann zu Verlusten führen.
Förderung: Keine Es werden weder Zulagen gezahlt noch Steuer- und Abgabenbefreiungen gewährt.
Rendite: Mittel Ohne staatliche Förderung hat die Kapitallebensversicherung weniger Renditechancen. Letztlich unterscheiden sich die Renditen wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Beitragshöhe: Flexibel Die Höhe der Beiträge und die Zahlweise kann frei vereinbart werden.
Kosten: Mittel
Die Kosten weichen in der Regel kaum von den Kosten der geförderten Produkte ab. Sie schlagen allerdings vor allem in den ersten Jahren des Ansparens zu Buche. Zuerst werden die Abschlusskosten abgegolten, erst dann beginnt der Ansparvorgang. Letztlich unterscheiden sich die Kosten wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Risiko: Gering Normalerweise wird eine garantierte Ablaufleistung zugesagt, die auch eine garantierte Verzinsung des Sparanteils (ohne Verwaltungs- und Risikoanteil) beinhaltet. 2005 darf die Garantieverzinsung höchstens 2,75 Prozent betragen. Darüber hinaus wird eine Überschussausschüttung in Aussicht gestellt, die nicht garantiert wird.
Hartz IV-Sicherheit: Gering
Die Kapitallebensversicherung ist nur durch den allgemeinen Freibetrag gegen den Zugriff durch die Agentur für Arbeit und des Sozialamts geschützt, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird.
Aufwand: Gering Die Verträge sind meist einfach konzipiert. Es besteht ein normaler Informationsbedarf.
Auszahlungsform: Einmalzahlung Das eingezahlte Geld wird als einmalige Kapitalzahlung geleistet.
Besteuerung der Beiträge: Meist voll Die Beiträge für Verträge müssen aus versteuertem Einkommen gezahlt werden. Im Folgejahr können sie gegebenenfalls als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist aber meistens nur Selbstständigen oder Beamten möglich.
Sozialabgaben auf Beiträge: Voll Die Beiträge müssen aus Einkommen gezahlt werden, auf das Sozialbeiträge gezahlt worden sind.
Besteuerung der Rente: Gering Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung, die ab 2005 abgeschlossen wurde, muss zur Hälfte versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und das Kapital nicht vor dem 60.Lebensjahr ausgezahlt wird.
Sozialabgaben auf die Rente: Keine Auf die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung sind keine Sozialabgaben zu zahlen.
Vererbbarkeit: Voll Verstirbt der Versicherte ist die so genannte Todesfallleistung fällig, die entsprechend gestaltet werden kann, was zu einer geringeren Ablaufleistung oder höheren Beiträgen führen kann.
Hinterbliebenenversorgung: Hoch Verstirbt der Versicherte ist die so genannte Todesfallleistung fällig, die entsprechend gestaltet werden kann, was zu einer geringeren Ablaufleistung oder höheren Beiträgen führen kann.
Invaliditätsschutz: Mittel Es kann ein Invaliditätsschutz für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vereinbart werden, der allerdings die Ablaufleistung schmälert oder zusätzlichen Beitrag kostet.

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