Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur
Förderberechtigung
Die Rürup Rente (Grundlegende Informationen)
Steuerlich geförderte Leibrente nach Paragraf 10 Einkommensteuergesetz, die der gesetzlichen Rente nachempfunden ist.
Vorteile: | Einige | Die Basis-Rente/Förder-Rente wird (gegenüber Selbstständigen steuerlich gefördert und hat dadurch höhere Renditechancen. Sie ist ein schlankes Finanzprodukt ohne großen Informationsbedarf. |
Nachteile: | Einige | Die Förderung der Basis-Rente/Rürup-Rente greift wenig bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie bietet wenig Gestaltungsmöglichkeiten. |
Produktauswahl: | Gering | Die Basisrente wird nur als Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. |
Zielgruppe: | Selbstständige (und Ältere) | Die Basis-Rente/Rürup-Rente kann sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Senioren lohnen, die steuerlich bei den Sonderausgaben mehr Spielraum haben als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Für Ältere kann sich die Basis-Rente/Rürup-Rente generell lohnen, weil ihre Rente noch relativ niedrig besteuert wird. |
Flexibilität: | Groß | Ein Wechsel des Produkts und/oder des Anbieters sind gegen Entgelt möglich, genauso wie das Ruhenlassen des Vertrags. |
Förderung: | Mittel | Die Basis-Rente/Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Die Beiträge können teilweise als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der steuerfreie Anteil der Beiträge wächst von 60 Prozent 2005 stufenweise auf 100 Prozent ab 2025. |
Rendite: | Hoch | Durch die steuerliche Förderung können mit der Basis-Rente/Rürup-Rente hohe Rendite erwirtschaftet werden. Letztlich unterscheiden sich die Renditen wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen. |
Beitragshöhe: | Mittel | Die Höhe des Beitrages kann frei vereinbart werden. Auch die Zahlweise kann frei vereinbart werden. Steuerlich gefördert werden 2005 maximal 60 Prozent der Beiträge, maximal 12.000 Euro. |
Kosten: | Mittel | Die Kosten entsprechen in etwa denen einer ungeförderten privaten Rentenversicherung. Letztlich unterscheiden sich die Kosten wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen. |
Risiko: | Gering oder Hoch | Bei klassischen Rentenversicherungs-Tarifen wird zumeist eine Garantieverzinsung gewährleistet. Bei fondsgebundenen Tarifen besteht Verlustrisiko. |
Hartz IV-Sicherheit: | Voll | Die Basis-Rente/Rürup-Rente ist gesetzlich vor dem Zugriff durch die Arbeitsagentur und des Sozialamts geschützt. |
Aufwand: | Hoch | Die Basis-Rente/Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung, die den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst wurde. Die Förderung sollte am besten jeweils von einem Steuerberater in jedem Einzelfall analysiert werden. |
Auszahlungsform: | Rente | Die Basis-Rente/Rüruprente darf nur als regelmäßige Rente ausgezahlt werden. |
Besteuerung der Beiträge: | Gering | Die Beiträge werden als Sonderausgaben anfangs teilweise, später ganz von der Steuer befreit. Der Maximalbeitrag beträgt 20.000 Euro im Jahr. 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerfrei, also 12.000 Euro. Der Prozentanteil und der zulässige Euro-Betrag wachsen jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2025 auf 100 Prozent und 20.000 Euro im Jahr. |
Sozialabgaben auf Beiträge: | Voll | Da die Beiträge zur Basis-Rente/Rürup-Rente aus dem Netto-Gehalt gezahlt werden, müssen auf die Beiträge gegebenenfalls der Arbeitnehmer-Anteil der Sozialabgaben gezahlt werden. |
Besteuerung der Rente: | Mittel bis voll | Die Basis-Rente/Rürup-Rente wird im Alter wie die gesetzliche Rente besteuert. Das heißt, es gelten dieselben so genannten Besteuerungsanteile: 2005 50 Prozent stufenweise ansteigend auf 80 Prozent 2020 und auf 100 Prozent ab 2040. Für den einzelnen Rentner gilt jeweils der Besteuerungsanteil des Jahres seines Renteneintritts. |
Sozialabgaben auf die Rente: | Voll | Auf die Basis-Rente/Rürup-Rente müssen wie auf die gesetzliche Rente Beiträge zur Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung gezahlt werden (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). |
Vererbbarkeit: | Keine | Wie die gesetzliche Rente ist auch die Basis-Rente/Rürup-Rente
N i c h t vererbbar. V e r l u s t g e f a h r |
Hinterbliebenenversorgung: | Mittel | Wie die gesetzliche Rente ist auch im Rahmen der Basis-Rente/Rürup-Rente ein Hinterbliebenenschutz für den Ehegatten und die kindergeldberechtigten Kinder möglich. Dieser Hinterbliebenenschutz reduziert die Altersrentenansprüche. |
Invaliditätsschutz: | Mittel | Wie die gesetzliche Rente ist auch im Rahmen der Basis-Rente/Rürup-Rente ein Invaliditätsschutz für den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit möglich. Dieser Invaliditätsschutz reduziert die Altersrentenansprüche. |
Setzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge auf „4 Wände und Rente“ von Schwäbisch Hall:
Sie sind noch nicht Bausparer - Volle Förderung zur Wohnrente sichern
Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.