Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

Info  Vermietetes Eigentum (Immobilie/n) als Altersvorsorge

Geldanlage in ein vermietetes Haus oder eine vermietete Eigentumswohnung nach Paragraf 9 und 21 Einkommensteuergesetz

Vorteile: Wenige Wer eine Immobilie in einer guten Lage günstig kauft oder errichtet, kann sie nach einigen Jahren oder Jahrzehnten mit Gewinn verkaufen oder sie gewinnbringend vermieten. Nach einer Haltezeit von zehn Jahren ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Nachteile: Viele Wer in eine Immobilie investiert legt einen großen Geldbetrag für lange Zeit fest und geht langfristige Kreditverpflichtungen ein. Der Aufwand für eine Immobilie und das Risiko sind hoch.
Produktauswahl: Groß Die Auswahl an Immobilien ist sehr groß. Sie wird allerdings eingeschränkt durch die persönlichen Präferenzen an die Region, die Lage und Ausstattung.
Zielgruppe: Groß Eine Immobilie können alle erwerben, die Eigenkapital (meist 20 bis 40 Prozent des Gesamtpreises) mitbringen und wegen regelmäßiger Einkünfte kreditwürdig sind.
Flexibilität: Gering Eine Immobilie lässt sich nur unter größerem Aufwand verkaufen, möglicherweise mit wenig Gewinn oder sogar mit Verlust. Das Kündigen von festverzinsten Hypothekenkrediten bringt die teuere Vorfälligkeitsentschädigung mit sich, mit der die Banken sich entgangene Zinszahlungen ausgleichen lassen.
Förderung: Mittel Zum einen können die Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden. Zum anderen können jährlich zwei Prozent der Gesamtkosten abgeschrieben werden und von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Erhaltungsaufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Rendite: Mittel Die Rendite aus einem Immobilieninvestment ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Der Entwicklung der Preise auf dem Immobilienmarkt allgemein und die Entwicklung in der Region und der Umgebung der Immobilie.
Beitragshöhe: Sehr hoch Zur Finanzierung einer Immobilie sind hohe Eigenkapitalleistungen notwendig und regelmäßige Zins- und Tilgungszahlungen.
Kosten: Mittel bis hoch Abgesehen von den Finanzierungskosten ist für den Kauf oder die Errichtung einer Immobilie mit zehn Prozent des Gesamtpreises und mehr an so genannten Nebenkosten (Maklercourtage, Grunderwerbssteuer, Notargebühren) zu rechnen.
Risiko: Sehr hoch Der Eigentümer der Immobilie trägt das volle Risiko im Hinblick auf Krisen auf dem Immobilienmarkt und auf Veränderungen der Umgebung der Immobilie. Außerdem trägt er voll das Vermietungsrisiko.
Hartz IV-Sicherheit: Gering Der Wert einer nicht selbst genutzten Immobilie ist nur durch den allgemeinen Freibetrag über 200 Euro pro Lebensjahr (580 Euro für Jahrgänge bis 1947) gegen den Zugriff durch die Agentur für Arbeit und des Sozialamts geschützt, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird.
Aufwand: Sehr hoch Um eine Immobilie zu kaufen oder zu errichten bedarf es eines ausgesprochen hohen Aufwands an Information, Kalkulation und Betreuung.
Auszahlungsform: Einmaliger Erlös oder regelmäßige Mieteinnahmen Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, kann den Erlös für seine Altersversorgung nutzen. Wer eine Immobilie vermietet, kann im Alter entsprechende Mietzahlungen einnehmen.
Besteuerung der Beiträge: Voll Die Ausgaben für eine Immobilie müssen aus versteuertem Einkommen erbracht werden.
Sozialabgaben auf Beiträge: Voll Die Ausgaben für eine selbstgenutzte Immobilie müssen aus Einkommen erbracht werden, auf das Sozialbeiträge gezahlt worden sind.
Besteuerung der Rente: Wenig Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre gehalten worden ist beziehungsweise zwei Jahre selbst bewohnt wurde. Mieteinnahmen sind oberhalb der Freibeträge voll zu versteuern.
Sozialabgaben auf die Rente: Keine Auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder Mieteinnahmen sind keine Sozialabgaben zu zahlen.
Vererbbarkeit: Voll Immobilien sind voll vererblich und in Bezug auf die Erbschaftssteuer bevorzugt.
Hinterbliebenenversorgung: Keine Eine Immobilie bietet abgesehen von der Vererbbarkeit keinen Hinterbliebenenschutz.
Invaliditätsschutz:   Eine Immobilie bietet keinen Invaliditätsschutz.
     

Setzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge auf „4 Wände und Rente“                                von Schwäbisch Hall:

Sie sind noch nicht Bausparer - Volle Förderung zur Wohnrente sichern

Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.