Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

  Info  Die Riesterförderung (Altersvorsorgeförderung)

Förderberechtigung und relevantes Einkommen

unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere folgende Personengruppen:

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

Wenn nur ein Ehepartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehört und einen AV-Vertrag bespart, kann der andere Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn auch er einen eigenen AV-Vertrag hat. Die Höhe der Zulagen hängt in diesem Fall von den Eigenbeträgen des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten ab.

Einkommensabhängigkeit der Mindesteigenbeiträge/ Sonderausgabenabzug

Die Förderberechtigung als solche ist nicht abhängig von der Höhe des Einkommens. Um jedoch die vollen Zulagen zu erhalten, sind einkommensabhängige Mindesteigenbeiträge zu erbringen. Maßgeblich dafür ist das jeweilige sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres bzw. die dem Beitragsjahr vorangegangene Besoldung. Eventuell weitere, nicht sozialversicherungspflichtige Einkommensteile sind für die Bemessung der Zulage nicht relevant. Bei Verheirateten ist des jeweils eigene Einkommen des einzelnen Ehegatten maßgebend.

speziell Sonderausgabenabzug

Die Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen Einkommensteuererklärung von Amts wegen, ob zusätzlich zur gewährten Zulage über den Sonderausgabenabzug ein Steuervorteil gewährt wird (sog. Günstigerprüfung).

   

2002 - 2003

252 EURO

 
   

2004 - 2005

1.050 EURO

 
   

2006 - 2007

1.575 EURO

 

aktuelles Kalenderjahr

seit 2008

2.100 EURO

 

Sie sind noch nicht Bausparer

Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.