Bauen & Wohnen - Leistung komplett aus einer Hand

Zuverlässigkeit gepaart mit einer ehrlichen Beratung, erfüllt die Träume und Wünsche der Menschen

by Anna Hütte

Campus

 

campus Baufinanzierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauen & Wohnen - Baufinanzierung

Je ein Drittel - die Faustregel schlecht hin, die allerdings stark von den persönlichen Verhältnissen abhängt,
mit Eigenleistung können sie Kosten sparen. Aber rechnen Sie nicht mit einer zu hohen Ersparnis
Kreditinstitute überprüfen neben der persönlichen Kreditwürdigkeit auch
die ausreichende Sicherstellung
welche Unterlagen brauche ich für die Kreditanfrage bei der Bank
damit auch die die Finanzierung auf festen Beinen steht, was muss ich darüber eigentlich wissen
Mit der Neuregelung für Neubauten soll der Energiebedarf neuer Gebäude um durchschnittlich 30 % im Verhältnis zu dem Niveau des bislang geltenden Rechts gesenkt werden. Im Bereich der Einfamilienhäuser werden die Anforderungen nur um etwas mehr als 25 % verschärft.
  

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

  Faustregel

O    Eigenkapital

O    Sie packen selbst mit an

O    Sie können Ihre Rente kapitalisieren lassen

O    Unfallrenten 

  Hypothekendarlehen

          Beleihungsgrenzen

       O    Dingliche Sicherung

       O    Was unterscheidet die Hypothek von der Grundschuld

          Landesverbürgtes Darlehen (I b-Hypothek)

O    Beleihungsprüfung

O    Tilgungs- oder Festdarlehen

O    Festzinshypothek/Lebensversicherung

O    Finanzierung aus einer Hand

O    Konditionen des Hypothekendarlehens

O    Effektivzinssatz

O    Disagio

O    Auszahlung des Hypothekendarlehens

O    Vor- und Zwischenfinanzierung

O    Bausparzwischenfinanzierung

O    Bankvorausdarlehen

O    Vorfälligkeit

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Faustregel

Eine Faustregel, die allerdings stark von den persönlichen Verhältnissen abhängt, besagte einst über die Finanzierung eines Bauvorhabens:

Je ein Drittel:

    Eigenkapital,

    I. Hypothek,

    Bauspargeld.

Heute sind durch ausgeklügelte Finanzierungsformen auch Finanzierungen mit weniger Eigenkapital möglich.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Eigenkapital

Sparen

Eine Wichtige und entscheidende Voraussetzung:

Die Berechnung des Eigenkapitals ist Grundlage jeden Kredits, den Sie sich als Bauherr und/oder Erwerber wahrscheinlich leisten können. Die Höhe des aufzunehmenden Darlehens oder Hypothekenkredites hängt aber entscheidend von Ihren monatlichen Einkünften ab. Für jeden Hunderteuroschein, den Sie erübrigen können, geben Ihnen die Kreditinstitute

- bei 5% Zinsen und 1% Tilgung - einen Kredit von rund 20.000 EURO.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Sie packen selbst mit an

Durch bauliche Eigenleistung können sie Kosten sparen. Aber rechnen Sie nicht mit einer zu hohen Ersparnis. Zu empfehlen ist:

 

hierfür nicht mehr als 5 bis 10 % der Baukosten anzusetzen;

     das würde zwischen 1 000 und 2 500 Arbeitsstunden bedeuten;

 

sich auf Arbeiten zu konzentrieren, für die die handwerklichen Fähigkeiten

     ausreichen; hierzu gehören im wesentlichen: die Anlegung der Außenanlagen,

     Malerarbeiten, Baureinigung, Isolierputz, Drainage.

 

Zu den Selbsthilfearbeiten gehören die Arbeitsleistungen, die der Bauherr, seine Angehörigen oder Dritte – unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit – zur Durchführung des Bauvorhabens erbringen. Die Selbsthilfe ist mit dem Betrag anzusetzen, der für eine entsprechende Unternehmensleistung aufzubringen wäre.

Der Versicherungsschutz bei der baulichen Selbsthilfe ist beitragspflichtig und muss bei der jeweiligen Bauberufsgenossenschaft beantragt werden.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Sie können Ihre Rente kapitalisieren lassen

Zur Eigenleistung zählt auch – neben dem Eigenkapital – der Betrag, den sich ein Bauherr anstelle seiner bisherigen monatlichen Rente kapitalisieren lässt. Die Abfindung gilt nur für die Grundrente.

Die Kapitalabfindung ist zweckgebunden, u. a. für den Bau oder Erwerb eines Wohngebäudes.

Schwerbeschädigte, die mindestens 21 Jahre alt sind, aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Ausnahmefällen bis zu 60 Jahren), Kriegerwitwen sowie Ehegatten Verschollener können ihre Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zum Bau eines Einfamilienhauses kapitalisieren lassen. Die Ausgleichsrente und das Kindergeld können jedoch nicht im voraus ausgezahlt werden. Die Höhe der Kapitalabfindung ist auf die dem Rentenberechtigten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren zustehende Rente beschränkt. Die Kapitalabfindung ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen.

Die Abfindung beträgt das Neunfache des der Kapitalabfindung zugrunde liegenden Jahresbetrages. Nach Ablauf von 10 Jahren wird die Grundrente wieder gezahlt. Nach dem jährlich geänderten Gesetz über die Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz lässt sich die Kapitalabfindung leicht errechnen.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Unfallrenten

Die Kapitalabfindung von Renten nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz umfasst ausschließlich die Verletztenrente, nicht die Kinderzulagen. Hier werden 50 % der für einen Zeitraum von zehn Jahren zustehenden Rente abgefunden; es werden neun Halbjahresbeiträge ausgezahlt. Dauerrenten von 30 % und mehr werden nur abgefunden, wenn der Wegfall oder die Herabsetzung der Rente nicht zu erwarten ist.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Hypothekendarlehen

Zur Finanzierung Ihres Familienheimes brauchen Sie in der Regel Gelder, die langfristig getilgt werden können. Denn nur die lange Laufzeit erlaubt es einem Normalverdiener, die Finanzierung eines Hauses überhaupt durchführen zu können. Das Hypothekendarlehen ist zunächst im erststelligen Beleihungsraum abzusichern. Mit einem Hypothekendarlehen können Sie demnach nicht den vollen Kaufpreis Ihres Hauses finanzieren.

Beleihungsgrenzen
Die Kreditinstitute beleihen ihren Grundbesitz nur bis zu einer bestimmten Grenze. Mit erststelligen Hypotheken können in der Regel 40 bis 50 % der Gesamtkosten (= Bau- und Grundstückskosten) des Familienheimes finanziert werden. Darüber hinaus gibt es heute aber auch Möglichkeiten, die erststellige Hypothek über diese Grenzen auf einen höheren Prozentsatz der Gesamtkosten zu erstrecken (zum Teil bis zu 70 % und darüber). Die Hypothekeninstitute arbeiten dabei häufig im Innenverhältnis im Verbund mit anderen Partnern. Je nach Kreditinstitut kann die Beleihungsgrenze bei 60 bis 80 % des Beleihungswertes liegen. Die Prozentsätze ergeben sich aus dem Gesetz und den internen Beleihungsgrundsätzen der Kreditinstitute. Ein Darlehen innerhalb von 60 % des Beleihungswertes wird als I. oder I a-Hypothek bezeichnet.

Dingliche Sicherung
Die I. Hypothek wird durch Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechts in das Grundbuch dinglich gesichert. Damit ist bei einer Zwangsvollstreckung zuerst die Forderung des Kreditgebers zu befriedigen. Früher wurden die Baudarlehen durch Hypotheken abgesichert, heute werden Grundschulden verwendet.

Was unterscheidet die Hypothek von der Grundschuld
Bei einer Hypothek hat der Gläubiger eine persönliche Forderung gegen den Schuldner, die durch die Haftung des Grundstücks gesichert ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Forderung voraus. Nur in Höhe der Forderung kann der Gläubiger Befriedigung verlangen.

Eine Grundschuld ist dagegen nicht von dem Bestehen einer Forderung abhängig. Sie bedeutet den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme an den Berechtigten aus dem Grundstück.

Sie haften bei der Hypothek mit dem Grundstück und Ihrem sonstigen Vermögen, bei einer Grundschuld nur mit dem Grundstück.

Wundern Sie sich nicht, wenn im Grundbuch höhere Zinsen für Ihr Hypothekendarlehen eingetragen werden als Sie mit dem Kreditgeber vereinbart haben. Damit will der Kreditgeber auch eventuelle Zinserhöhungen grundbuchlich gesichert haben.

Landesverbürgtes Darlehen (I b-Hypothek)
Benötigen Sie weitere Kredite, die über die Beleihungsgrenzen der I. Hypothek hinausgehen, können Sie für die Finanzierung unter Umständen auch ein landesverbürgtes Darlehen (so genannte I b-Hypothek) aufnehmen. Die Besonderheit der I b-Hypothek besteht darin, dass sie außerhalb des Beleihungsraumes für normale erststellige Hypotheken im Grundbuch gesichert wird und daher eine zusätzliche Sicherung durch eine Landesbürgschaft notwendig ist. I b-Hypotheken werden von den gleichen Bedingungen (Zins und Tilgung) gegeben wie normale erststellige Hypotheken. Allerdings werden jährliche Verwaltungskosten erhoben. Wenn Sie eine I b-Hypothek aufnehmen wollen, müssen Sie zunächst ein Darlehensangebot einholen und dann unverzüglich die Landesbürgschaft beantragen.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Beleihungsprüfung

Die Kreditinstitute überprüfen neben der persönlichen Kreditwürdigkeit auch, ob die Rückzahlung des beantragten Darlehens durch das Bauobjekt ausreichend abgesichert werden kann. Aus diesem Grunde wird ein spezieller Beleihungswert ermittelt. Zu diesem Zweck sind dem Kreditinstitut meist folgende Unterlagen vorzulegen:

Grundbuchauszug
Den Auszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts
Amtlicher Lageplan
Die Katasterhandzeichnung erhalten Sie beim Kataster- oder Liegenschaftsamt.
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Den Auszug erhalten Sie beim Kataster- oder Liegenschaftsamt.
Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Die Bauzeichnungen (Grundriss, Querschnitt) sollten genehmigt und mit dem Bauschein versehen sein.
Baugenehmigung
Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes
Kostenvorschläge oder –nachweise
Finanzierungsplan
Persönlicher Einkommens- und Vermögensnachweis
Bescheinigung über Erschließungsbeiträge (kann jedoch meist entfallen)
Einheitswertbescheinigung
Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Finanzamt
Lichtbilder vom Objekt
Brandversicherungspolice (Wohngebäudeversicherung)

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Tilgungs- oder Festdarlehen

Bei einer Tilgungshypothek sind während der gesamten Laufzeit gleich bleibende Raten an den Kreditgeber zu zahlen. Die festen Jahresraten setzen sich zusammen aus dem Nominalzinssatz und dem Tilgungssatz. Im Laufe der Jahre wird der Zinsanteil, der in ihrer jährlichen Rückzahlungsleistung enthalten ist, immer geringer. Um diesen Betrag der ersparten Zinsen steigt der Anteil für die Tilgung. Darum beträgt die Laufzeit eines Hypothekendarlehens, dass mit 1 % zu tilgen ist, nicht 100, sondern nur etwa 30 Jahre.

Beispiel:
Bei einem Hypothekendarlehen von 100 000 Euro, einem Zinssatz von 6 % und einem Tilgungssatz von 1 % beträgt Ihre jährliche Rückzahlungsleistung 7 % von 100 000 Euro = 7 000 Euro.

Das Darlehen, dass Sie im ersten Jahr zu verzinsen haben, beträgt nach Abzug der ersten Tilgungsleistung von 1 000 Euro nur noch 99 000 Euro. Im zweiten Jahr zahlen Sie wieder 7 000 Euro zurück. Da auf das Restdarlehen von 99 000 Euro 6 % Zinsen entfallen = 5 940 Euro Zinsen, steigt somit die Tilgungsleistung um 7000 Euro abzüglich 5 940 Euro = 60 Euro auf 1 060 Euro.

Da sich dieser Vorgang Jahr für Jahr wiederholt, führt dies zu einem ständig steigenden Anteil an Tilgungsleistungen und gleichzeitig zu einem sich verringernden Zinsanteil.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Festzinshypothek / Lebensversicherung

Die Festzinshypothek ist tilgungsfrei. Der Zins wird für bestimmte Zeiträume, z. B. 4, 5 oder 10 Jahre, fest vereinbart. Festzinshypotheken werden in der Regel in Verbindung mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgeschlossen.

Die Vorteile:

Die Festzinshypothek ermöglicht dem Bauherrn eine genaue Vorauskalkulation seiner jährlichen bzw. monatlichen Belastungen in der Zukunft.
Sie können die Sparprämien beim Bausparen nutzen.
Bei der Kopplung mit einer Lebensversicherung haben Sie die Absicherung Ihrer Angehörigen für den Todesfall. Das gleiche gilt beim Bausparvertrag, wenn Sie eine Risiko-Lebensversicherung in Anspruch nehmen.
Bei der Kopplung der Hypothek mit einer Lebensversicherung kommt vielfach eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung) in Betracht. Gegenüber der reinen Risikoversicherung wird bei der gemischten Versicherung auch nach Ablauf der Vertragsdauer im Erlebensfall die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung fällig.
In der Praxis gibt es folgende Formen der Vertragsgestaltung:
Hypothekendarlehen und Abschluss einer Lebensversicherung in derselben Höhe mit einer festen Laufzeit.
Aufgrund der hohen Versicherungssumme und den hohen Prämien ist die monatliche Belastung hoch. Die Gewinnanteile kommen Ihnen erst am Ende der Laufzeit zugute.
Hypothekendarlehen und Abschluss einer Lebensversicherung auf ein End alter von beispielsweise 65 Jahren.
Die Versicherungsleistung wird erheblich früher fällig. Durch die Einbeziehung der Gewinnanteile wird die Laufzeit stark abgekürzt.
Hypothekendarlehen mit Abschluss einer Lebensversicherung in Höhe von 50 % der Darlehenssumme.
Die jährliche Belastung ist relativ gering. Am Ende der Laufzeit können die von der Lebensversicherung erwirtschafteten Überschussanteile mit der Lebensversicherungssumme einen Betrag ergeben, der die Rückzahlung des Hypothekendarlehens ermöglicht.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Finanzierung aus einer Hand

Neben der getrennten Gewährung von Hypotheken und Bauspardarlehen wird von einigen Instituten eine Gesamtbaufinanzierung angeboten. Auch hier wird eine Festzinshypothek vereinbart. Die Gesamt- oder Verbundfinanzierung aus einer Hand bietet folgende Vorteile:

Der Darlehensantrag ist nur in einmaliger Ausfertigung vorzulegen;
es braucht nur ein Darlehensvertrag ausgefertigt zu werden;
der Bauherr oder Bewerber hat nur an eine Stelle Zins- und Tilgungsbeträge zu zahlen;
die Gesamtschuld wird meist durch eine einheitliche Grundschuld abgesichert.

Durch die Gesamt- und/oder Verbundfinanzierung genießen Sie die Vorteile, die sich aus den Geschäftsverbindungen der Kreditinstitute zu Bausparkassen und aus ihren Beteiligungen an Hypothekenbanken ergeben. Das klassische Finanzierungsschema: erststellige Hypothek + Bauspardarlehen + Eigengeld wird so kombiniert, dass sich für den Kunden daraus ein Einheitsdarlehen ergibt. Das Kreditinstitut kann Tilgungen für die Hypothek aussetzen und statt dessen Bausparverträge einsetzen.

Üblicherweise deckt diese Finanzierung rund 70 bis 80 % der Gesamtkosten. Eine höhere Beleihung ist in Ausnahmefällen bis zu 90 % möglich, wenn zusätzliche Sicherheiten (Abtretung von Lebensversicherungen etc.) gestellt werden. Allerdings: Diese Finanzierung kommt nur für Interessenten in Betracht, die überdurchschnittlich gut verdienen und die Vermietung und Verpachtung des zu finanzierenden Objektes im Vordergrund steht.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Konditionen des Hypothekendarlehens

Sollzins (früher der Nominalzinssatz)

Der Sollzinssatz gibt an, welchen Prozentsatz an Zinsen Sie jährlich für das Darlehen aufzubringen haben. Er sagt allein noch nichts darüber aus, wie teuer die angebotene Finanzierung ist.

Die Zinssätze für erststellige Hypotheken liegen im langjährigen Mittel bei etwa 7 bis 8,5 %. Zur Zeit werden langfristig gesicherte Kredite um die 2,0% angeboten. Die Umlaufrendite ist ein gewisses Zinsbarometer.

Buntstift

 

 

 
 

Zinsbindung

Hypothekendarlehen können gewährt werden:

mit variablem Zinssatz, Je nach Marktlage wird der Zins nach oben oder nach unten angepasst. Wenn Sie wissen wollen, was an Belastungen exakt auf Sie zukommt, sollten Sie keinen variablen Zins vereinbaren.
mit festem Zinssatz, der für eine bestimmte Zinsbindungsfrist im voraus vereinbart wird. Sie können bei Zinsbindungsfristen zwischen zwei, fünf, zehn oder fünfzehn Jahren (bei Hy­pothekenbanken) wählen. Nach Ablauf der Frist muss über die Höhe des Zinssatzes neu verhandelt werden. Ein früher gezahltes Damnum wird bei der Neufestsetzung des Zinses nicht berücksichtigt. Wenn Sie eine längere Zinsbindungsfrist wählen, haben Sie in der Regel einen höheren Zins zu zahlen. In Zeiten eines hohen Zinsniveaus werden Sie sich für eine kurze Zinsbindungsfrist entscheiden. Ist das Zinsniveau niedrig, werden Sie eine Hypothek mit langer Zinsfestschreibung wählen.

Tilgungssatz
Der Tilgungssatz beträgt in der Regel 1 % der Darlehenssumme jährlich.

Dennoch beträgt die Tilgungszeit - wie man vielleicht annehmen könnte - keine 100 Jahre. Da der heutige Soll-Zins sehr gering ist, ist aus Verbraucherschutzrechtlicher Sicht mit dem Tilgungssatz zu rechnen, den Ihnen die Bank ermittelt. Der von der Bank ermittelte Tilgungssatz hängt unter anderem davon ab, wie alt Sie sind.

Die Tilgungszeit einer Hypothek hängt von dem Tilgungssatz und der Höhe der Zinssätze ab. Bei gleich bleibendem Zins während der Gesamtlaufzeit würde eine Hypothek wie folgt getilgt sein:

Soll-Zinssatz
früher Nominalzins
Tilgungssatz
in [ % ] bei jährlicher Tilgung von
  [ 1% ] [ 2% ]
  Laufzeit in Jahren
4 41 28
4,5 38,7 26,8
5 36,7 25,7
5,5 35 24,7
6 33,4 23,8
6,5 32 23

Daraus folgt: Je höher die jährliche Tilgungsleistung und je höher der Zinssatz, desto kürzer ist die Laufzeit des Tilgungs-Hypothekendarlehens.

InfoTilgungsdauer von Annuitätendarlehen bei unterschiedlichen Zinssaetzen

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Effektivzinssatz

Entscheidend ist, was Sie effektiv an Zinsen zu zahlen haben. Der Effektivzinssatz ist der vom Kreditgeber verlangte Nominalzinssatz, der sich durch weitere Aufwendungen erhöht. Folgende Faktoren bilden den effektiven Jahreszins:

das Disagio;
eine Bearbeitungsgebühr;
evtl. Vermittlungsprovisionen;
die Art der Zinsverrechnung;
die Art der Tilgungsverrechnung.

Wird das Disagio nicht auf die volle Laufzeit des Darlehens verteilt - das ist in der Regel nicht der Fall -, spricht man vom „anfänglichen effektiven Jahreszins". Der Anbieter muss den Effektivzinssatz ohne Aufforderung nennen. Sie können diese Angaben überschlägig nach folgender Formel überprüfen:

  Nominalzinssatz * 100   100 ./. Auszahlungskurs * 100  
Effektivzinssatz = -------------------------------- + -------------------------------------  
  Auszahlungssatz Laufzeit in [Jahre]   * Auszahlungskurs  

 

 

 

 Im Effektivzinssatz sind folgende Kosten nicht enthalten:

etwaige Schätzkosten (0,1 bis 0,5 % der Darlehenssumme);
Bereitstellungszinsen (0,1 bis 0,3 % pro Monat auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag);
Teilauszahlungszuschläge (bis 1,5 %);
Kontoführungsgebühren;
Nichtabnahmegebühren

Wie sich der tatsächliche Effektivzins durch Schätzgebühren erhöht, können Sie anhand folgender Näherungsformel selbst ermitteln

   Schätzkosten [EURO] X 100    
Zinszuschlag = --------------------------------    
  Kredit [EURO] X Zinsbindung [Jahre]    

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Disagio

Die Differenz zwischen Nominalbetrag der Hypothek (100 %) und dem Auszahlungskurs ist das so genannte Disagio oder Damnum. Dieser Betrag lässt sich einfach mit „Abgeld" oder „Abschlag" übersetzen. Das Disagio wird als Prozentsatz angegeben, z. B. 4 oder 6 %, wobei sich der Nominalzinssatz auf 100 % des Darlehens bezieht. Der Kreditgeber zahlt Ihnen dann nicht den vollen Kreditbetrag aus, sondern zieht davon einen prozentualen Anteil ab.

Die auf Grund des Disagios einbehaltenen Beträge sind eigentlich vorweggenommene Zinsen. Diese Zinsen sind während der Laufzeit des Darlehens nicht ratenweise, sondern bei der Auszahlung des Darlehens in einer Summe zu zahlen. Als Ausgleich für die vorzeitige Zinszahlung wird Ihnen während der Laufzeit des Darlehens ein niedrigerer Nominalzins berechnet.

Die Inanspruchnahme eines Disagios, das früher aus steuerlichen Gründen interessant war, lohnt heute nicht mehr.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Auszahlung des Hypothekendarlehens

Vor der Auszahlung des Darlehens müssen die vollständigen Beleihungsunterlagen vorliegen. Zur Sicherung des Darlehens braucht die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen zu sein. Sie müssen aber die Eintragungsbewilligung abgegeben haben. Der Eintragungsantrag des Grundpfandgläubigers hat dem Grundbuch vorzuliegen, und es muss bestätigt sein, dass der Eintragung der Grundschuld nichts mehr im Wege steht.

Wenn das Bauvorhaben erst noch durchgeführt werden muss, werden die Darlehen nach Baufortschritt ausgezahlt. Üblich sind folgende Raten:

40 bis 50 % der Darlehenssumme nach Vorlage des amtlichen Rohbauabnahmescheins;
25 bis 30 % der Darlehenssumme nach Fertigstellung der Innenarbeiten (einschließlich Schreiner- und Innenputzarbeiten). Als Nachweis dient der Bauzustandsbericht des Architekten;
25 bis 30 % der Darlehenssumme nach Vorlage des amtlichen Gebrauchsabnahmescheins.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Vor- und Zwischenfinanzierung

Was können Sie tun, wenn die bereits bewilligte erststellige Hypothek noch nicht ausgezahlt ist, aber schon Rechnungen für das Bauvorhaben zu zahlen sind?

Der Bauherr oder Kaufanwärter wird dann im Vorgriff auf die Mittel aus langfristigen Krediten sein Bauvorhaben vor- oder zwischenfinanzieren müssen. Die Vor- oder Zwischenkredite sind banküblich zu sichern. Die Kreditinstitute erheben Gebühren für Bearbeitung, Bereitstellung sowie für Darlehensgewährung und -Sicherung.

Eine Zwischenfinanzierung ist auch zu erwägen, wenn Sie bei hohen Kapitalmarktzinsen in absehbarer Zeit mit niedrigeren Zinsen rechnen.

Eine Zwischenfinanzierung kommt aber nur in Betracht, wenn

 

ein Finanzierungsplan vorliegt;
die Darlehen fest zugesagt sind.

Die Zwischenfinanzierung wird dann durch die endgültigen Finanzierungsmittel abgelöst.

Die Zwischenfinanzierung wird nicht getilgt, sondern in einer Summe durch einen anderen Kreditgeber zurückgezahlt. In der Anfangsphase können Sie durch eine Zwischenfinanzierung die Belastung niedriger halten, da Sie nur Zinsen auf den in Anspruch genommenen Kredit zahlen, aber keine Tilgung.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Bausparzwischenfinanzierung

Zwischenkredite geben auch die Bausparkassen. Bausparer, die einen Zwischenkredit in Anspruch nehmen wollen, können deshalb auch bei ihrer Bausparkasse nachfragen.

In Höhe des angesparten Guthabens gewähren die Bausparkassen ohne weiteres einen Zwischenkredit, da eine entsprechende Sicherheit vorhanden ist. Für diesen Teilbetrag des Kredits sind die Formalitäten einfach.

Auch die gesamte Bausparsumme kann zwischenfinanziert werden. Die meisten Bausparkassen verlangen, dass die für die Zuteilung erforderliche Mindestsparsumme von 40 % oder 50 % angespart ist. Ist das nicht der Fall, wird die Zahlung der Regelspar-Rate zur Pflicht gemacht, bis die Mindestansparsumme erreicht ist. Die Sicherung des Zwischenkredits erfolgt durch die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem abgeschlossenen Bausparvertrag. Wird auch das Darlehen zwischenfinanziert, muss zuvor die Sicherstellung des Darlehens durch einen Grundbuchtitel erfolgt sein. Die Rückzahlung des Zwischenkredits erfolgt aus dem zugeteilten Bausparvertrag.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Bankvorausdarlehen

Es wird in Höhe der Summe eines abzuschließenden Bausparvertrages von der Bank bereitgestellt. Während der Laufzeit von 8 bis 9 Jahren sind nur die effektiv anfallenden Kreditzinsen zu zahlen. Gleichzeitig wird der Bausparvertrag - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der staatlichen Vergünstigungen - angespart.

Nach Zuteilung des Bauspardarlehens wird das Bankvorausdarlehen mit der Bausparsumme abgelöst. Anschließend haben Sie das über die gesamte Laufzeit festgeschriebene Bauspardarlehen und wenn Sonderzahlungen erfolgen sollen sind diese von einer Vorfälligkeitsentschädigung befreit.

 

 

  Eine Seite zurückcampusEine Seite weiter blättern

Du kaufst den wichtigsten Ort der Welt

Wohnwünsche entstehen in vielfältigen und oft langfristigen Überlegungen. Sei es die berufliche und oder familiäre Veränderung. Der nicht ausreichende Platz oder gar der überschüssige Wohnraum der dazu führt sich zu verändern.

Vom Baumhaus zum TraumHausWir stehen Ihnen bereit Unterstützung zu geben, Ihre Wohnwünsche neu zu ordnen, Ihre neue Heimat zu finden

Vom Baumhaus zum Traumhaus 

... Finden Sie Ihr Traumhaus 


 



KONTAKTIEREN SIE UNS 

TELEFON:   01723539414

Nachricht senden
facebook willkommnen Willkommen

KONTAKTADRESSE

Bezirksleiter der
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Dipl.-Ing. (Fh) Gerd Liebert
Altmockritz 12
01217 Dresden

Sparda-Bank Berlin eG
Dipl.-Ing. (Fh) Gerd Liebert
Dr. Külz Ring 15
01067 Dresden

-
Impressum

SPRECHZEITEN

-
Wann wo wie - pdf)
- Sprechzeiten

ANFAHRT / WEGBESCHREIBUNG

- Sparda-Bank in Dresden
- Sparda-Bank in Falkenberg

 

SERVICE

- Formular Center
- Material anfordern
- Termin vereinbaren
- Bankverbindung ändern

- Newsletter bestellen


-
BLZ /IBAN-Rechner IBAN-Prüfer